Der Begriff Umwelt ist ein Deskriptor, während Begriffe wie Abfall, Emissio-
nen, Kehricht, Naturschutz, Umweltschäden und so weiter Nichtdeskriptoren
sind. Wenn ich nun also einen Akt über die Abfallbeseitigung erfassen möch-
te, dann macht mich das System darauf aufmerksam, dass der Begriff Abfall
in unserem normierten Vokabular nicht existiert und dass dafür der Begriff
Umwelt zu verwenden ist. Das Beispiel zeigt auch, dass die Zahl der Deskrip-
toren klein gehalten werden soll.
Die Nebenbestände sollen wie die Akten der Landesverwaltung mit Hilfe
eines einheitlichen Klassifikationssystems erfasst werden. Der Benutzer kann
also mit Hilfe der Deskriptoren in allen Nebenbeständen nach Quellen su-
chen. Die EDV macht es möglich, sowohl ein Gesamtverzeichnis auszudruk-
ken wie auch separate Verzeichnisse für die einzelnen Nebenbestände (Nach-
lässe, Vereinsarchive etc.).
Zum Schluss noch einige Bemerkungen zur Erschliessung der Sammlungen.
Der Erschliessungsstand der Sammlungen ist unterschiedlich:
— Die Sammlung Presseausschnitte ist lediglich chronologisch geordnet. Erst
seit 1994 werden die Presseausschnitte auch nach Themen geordnet.
Die Ton- und Filmsammlung ist ebenfalls chronologisch geordnet, wird
aber EDV-mässig erfasst und durch Register erschlossen.
Die Foto- und Siegelsammlung ist nach Personengruppen geordnet.
Die Plansammlung umfasst sowohl Pläne als auch Karten (d. h. gedruckte
and ungedruckte Werke im Massstab 1:1000 und grösser). Die Plansammlung
wurde zum grossen Teil bereits einmal provisorisch erfasst, diese provisori-
sche Erfassung genügt jedoch unseren heutigen Ansprüchen nicht mehr. Zur
Zeit wird sie deshalb neu erfasst. Die Erfassung der Plansammlung stellt im
übrigen wieder besondere Probleme, auf die hier aber nicht mehr eingegan-
gen werden kann.
Die Amtsbücher (Handschriften) sind vollständig erfasst und durch Regi-
ster erschlossen.
Die Mikrofilme werden laufend erfasst.
Bei den Drucksachen sind heute ca. 8000 Titel erfasst. Vollständig erfasst
sind u. a. alle Berichte und Anträge der Regierung an den Landtag.