Volltext: Historiographie im Fürstentum Liechtenstein

aufwendig, da jede Akte nach verschiedenen Gesichtspunkten erschlossen 
werden muss: Für jede Akte müssen mehrere Karteikarten angefertigt werden. 
Ausserdem sind Register, auch wenn man noch so sehr versucht, Regeln zu 
formulieren, stark vom Verfasser abhängig. Obwohl mit Hilfe der EDV diese 
Arbeit heute natürlich sehr viel leichter ist, stand die Schaffung eines solchen 
Generalregisters für das Landesarchiv nie zur Diskussion. 
Im Landesarchiv kommen verschiedene Ordnungssysteme zur Anwendung: 
Regierung und Verwaltung: Aktenpläne und Register 
— Landtag und Justiz: Register 
Nebenbestände: Thesaurus 
Sammlungen: Aktenpläne, Register, chronologische Ablage 
Wir sind überzeugt, dass zumindest für den Bereich Landesverwaltung ein 
Aktenplan ein optimales Instrument ist und ein rationelles Arbeiten erlaubt. Es 
würde an dieser Stelle zu weit führen, auf die Bedeutung eines Aktenplans für 
die Verwaltung einzugehen, deshalb nur ein paar kurz Bemerkungen über die 
Bedeutung eines Aktenplans für die Archivbenutzer. Der Aktenplan gibt in einer 
abstrakten Form eine Systematik vor, d. h. die Mitarbeiter im Archiv müssen 
jedem Akt eine bestimmte Position im Plan zuordnen. Sofern mehrere Positio- 
nen sinnvoll sind, können Verweise angebracht werden. Damit wird eine Verein- 
heitlichung erreicht, die für den Archivbenützer sehr vorteilhaft ist. Über das 
Stichwortverzeichnis erhält er zudem Hinweise, unter welcher Position ein Akt 
zu finden sein könnte, falls er den entsprechenden Begriff im Plan nicht findet. 
In der Landesverwaltung haben wir in den achtziger Jahren mit der Erarbei- 
tung von Aktenplänen für die einzelnen Amtsstellen begonnen. Eine Reihe 
von Amtsstellen arbeitet schon seit einiger Zeit mit Aktenplänen, sie weisen 
jedem. Akt eine Aktenplannummer zu und formulieren einen Betreff. Dies 
erleichtert die Arbeit im Archiv wesentlich. Die älteren Bestände der Ämter 
sind teilweise nach solchen amtsspezifischen Aktenplänen geordnet. 
1995 wurde für die ganze Landesverwaltung ein einheitlicher Aktenplan ein- 
geführt. Für die Archiverschliessung sehen wir darin einen grossen Vorteil: Es 
wird damit möglich, sämtliche Aktentitel der Landesverwaltung mit Hilfe der 
EDV in einem Verzeichnis wieder zu einem einzigen Bestand zu vereinen, die 
Akten selber werden aber strikt nach Provenienzen getrennt aufbewahrt. Die 
Erfassung aller Archivalien in einem einzigen Verzeichnis setzt ein einheitli- 
ches Klassifikationssystem voraus.
	        

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