Volltext: Historiographie im Fürstentum Liechtenstein

gleichen Vorgang betreffen, unabhängig von ihrer Herkunft (Amtsstelle) im 
Archiv zusammengelegt. Dies bringt für den Archivbenutzer grosse Vorteile 
mit sich, da er alle Akten beieinander findet. Dieses Prinzip ist jedoch in 
doppelter Hinsicht sehr aufwendig: Es erfordert einmal einen sehr hohen 
Zeitaufwand zur Erschliessung und Bearbeitung der Akten. Zum andern setzt 
es sehr grosse Raumreserven voraus, da bei jeder Sachgruppe Raum für die 
später hinzukommenden Akten gelassen werden muss. 
Beim Provenienzprinzip werden die Akten strikt nach der Herkunft geordnet. 
Sämtliche Akten einer Amtsstelle bleiben beieinander, sie bilden einen ge- 
schlossenen Bestand. Der Nachteil des Provenienzprinzips besteht in einer 
schlechteren Übersicht, der Vorteil in einem sehr viel geringeren Aufwand für 
die Erschliessung und die Aufbewahrung. 
Im Landesarchiv werden die Akten konsequent nach dem Provenienzsystem 
verwaltet. Dies hat aus der Sicht des Archivbenutzers zur Folge, dass er sich 
zunächst die Frage beantworten muss, welches Amt, welche Person, welche 
Institution etwas mit dem Vorgang, der ihn interessiert, zu tun gehabt haben 
könnte. Der Zugriff auf die Bestände erfolgt nach einem hierarchischen Prin- 
zip: Man wählt zunächst aus einer Anzahl Oberbegriffen aus, kommt dadurch 
auf eine nächst tiefere Ebene von Begriffen, wählt dort wiederum aus usw. 
Auf diese Weise soll der Benutzer die Möglichkeit erhalten, selber die ge- 
wünschten Dokumente zu finden. 
Ein Archivbesucher wird zunächst die Beständeübersicht in die Hand neh- 
men. Auf dem Deckblatt findet er den Aufbau des Archivs wiedergegeben: 
Auf der obersten Stufe unterscheiden wir zwischen den Hauptbeständen, den 
Nebenbeständen und den Sammlungen (siehe Tabelle 1). 
Als Hauptbestände bezeichnen wir alle Akten staatlicher Herkunft. Wichtig 
scheint mir der Hinweis, dass sich in den Hauptbeständen in der Regel Akten 
befinden und nicht einzelne Dokumente. Einzeldokumente staatlicher Her- 
kunft (z. B. Urkunden, Verträge, Pläne, Fotos etc.) erfahren im Archiv eine 
gesonderte Behandlung (Erschliessung, Ordnung, Aufbewahrung) und wer- 
den deshalb im Normalfall den Sammlungen zugeteilt. 
In den Nebenbeständen sind Akten und Dokumente privater Herkunft zu 
finden. Gemeinsam ist diesen Dokumenten, dass es sich um Quellen handelt. 
Nebenbestände sind für uns ein Sammelbegriff für Privatarchive, Firmen- 
archive, Vereinsarchive, Nachlässe, Pfarrarchive, Einzeldokumente privater 
Herkunft, Schenkungen, Erwerbungen und so weiter. 
Pa
	        

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