gleichen Vorgang betreffen, unabhängig von ihrer Herkunft (Amtsstelle) im
Archiv zusammengelegt. Dies bringt für den Archivbenutzer grosse Vorteile
mit sich, da er alle Akten beieinander findet. Dieses Prinzip ist jedoch in
doppelter Hinsicht sehr aufwendig: Es erfordert einmal einen sehr hohen
Zeitaufwand zur Erschliessung und Bearbeitung der Akten. Zum andern setzt
es sehr grosse Raumreserven voraus, da bei jeder Sachgruppe Raum für die
später hinzukommenden Akten gelassen werden muss.
Beim Provenienzprinzip werden die Akten strikt nach der Herkunft geordnet.
Sämtliche Akten einer Amtsstelle bleiben beieinander, sie bilden einen ge-
schlossenen Bestand. Der Nachteil des Provenienzprinzips besteht in einer
schlechteren Übersicht, der Vorteil in einem sehr viel geringeren Aufwand für
die Erschliessung und die Aufbewahrung.
Im Landesarchiv werden die Akten konsequent nach dem Provenienzsystem
verwaltet. Dies hat aus der Sicht des Archivbenutzers zur Folge, dass er sich
zunächst die Frage beantworten muss, welches Amt, welche Person, welche
Institution etwas mit dem Vorgang, der ihn interessiert, zu tun gehabt haben
könnte. Der Zugriff auf die Bestände erfolgt nach einem hierarchischen Prin-
zip: Man wählt zunächst aus einer Anzahl Oberbegriffen aus, kommt dadurch
auf eine nächst tiefere Ebene von Begriffen, wählt dort wiederum aus usw.
Auf diese Weise soll der Benutzer die Möglichkeit erhalten, selber die ge-
wünschten Dokumente zu finden.
Ein Archivbesucher wird zunächst die Beständeübersicht in die Hand neh-
men. Auf dem Deckblatt findet er den Aufbau des Archivs wiedergegeben:
Auf der obersten Stufe unterscheiden wir zwischen den Hauptbeständen, den
Nebenbeständen und den Sammlungen (siehe Tabelle 1).
Als Hauptbestände bezeichnen wir alle Akten staatlicher Herkunft. Wichtig
scheint mir der Hinweis, dass sich in den Hauptbeständen in der Regel Akten
befinden und nicht einzelne Dokumente. Einzeldokumente staatlicher Her-
kunft (z. B. Urkunden, Verträge, Pläne, Fotos etc.) erfahren im Archiv eine
gesonderte Behandlung (Erschliessung, Ordnung, Aufbewahrung) und wer-
den deshalb im Normalfall den Sammlungen zugeteilt.
In den Nebenbeständen sind Akten und Dokumente privater Herkunft zu
finden. Gemeinsam ist diesen Dokumenten, dass es sich um Quellen handelt.
Nebenbestände sind für uns ein Sammelbegriff für Privatarchive, Firmen-
archive, Vereinsarchive, Nachlässe, Pfarrarchive, Einzeldokumente privater
Herkunft, Schenkungen, Erwerbungen und so weiter.
Pa