arbeitet werden. Die Benützer werden ausdrücklich auf das geltende Urheber-
recht hingewiesen. Auch Katalogauszüge können auf diesem Wege kopiert
werden. Für die Benützung der vorhandenen CD-ROM-Datenbanken und der
Sonderabteilungen (Grafische Sammlung, Dokumentationen etc.) gelten spe-
zielle Weisungen der Bibliotheksleitung.
Der Lesesaal mit 10 Arbeitsplätzen und 2 Studienkabinen steht zur freien
Benützung offen. Arbeitsplätze können nicht reserviert werden. Lesesaal-
werke, Zeitungen und Zeitschriftennummern des laufenden Jahrgangs werden
nicht ausgeliehen. Alle Liechtensteiner Zeitungen liegen im Lesesaal in ge-
bundener Form als Originale oder als Papierkopie ab Mikrofilm auf. Alle
Zeitungen stehen auch auf Mikrofilm zur Verfügung.
Leider kann ein Grossteil des Bibliotheksbestandes, darunter auch gebunde-
ne Zeitschriften und Liechtensteinensia, aus Platzmangel nicht in der Frei-
handbibliothek präsentiert werden. Gewünschte Liechtenstein-Literatur muss
daher zuerst in einem der Kataloge gesucht und die Signatur notiert werden.
Anschliessend können die gewünschten Medien an der Ausleih- oder
Auskunftstheke bestellt werden. Im Hause vorhandene Titel werden sofort
ausgehändigt, Literatur aus den Aussendepots wird wöchentlich einmal be-
sorgt.
Für Bücher und andere Dokumente der Liechtenstein-Sammlung, die nur in
einem Exemplar vorhanden sind, sowie für ältere, seltene und kostbare Wer-
ke ist die Ausleihe beschränkt. Solche Werke dürfen nur in der Bibliothek
gegen Ausweis benützt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Bibliotheks-
leitung.
Die Landesbibliothek vermittelt auch die Dienstleistungen des inter-
bibliothekarischen schweizerischen und internationalen Leihverkehrs. Für
die gewünschte Literatur sollte ein möglichst vollständiger bibliographischer
Nachweis erbracht werden. Leihfrist und Benutzungsbeschränkungen rich-
ten sich nach den Weisungen der ausleihenden Bibliotheken. Kosten für
Versand und Kopien, allenfalls auch für Versicherung, werden in Rechnung
gestellt.
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Bibliotheksbenützung ver-
weise ich Sie auf die Benutzungsordnung, vornehmlich aber auf das Biblio-
thekspersonal, das Ihnen gerne Auskunft gibt.