chen Orte in erster Linie aufgrund ihrer historischen Funktion und histori-
schen Bedeutung erfasst werden. Bei Burgen und Schlössern interessiert in
erster Linie ihre herrschaftliche Funktion, bei Kirchen und. Kapellen ihre
Funktion z. B. als Wallfahrtsziel oder ihr architektur- und kunsthistorischer
Rang, Naturdenkmäler sind auch wegen alpinistischen, touristischen oder
mythologischen Aspekten erfasst. Jeder Ortsartikel ist, um die historischen
Zusammenhänge erklären und den Ort bzw. seine Bedeutung in Relation zur
unmittelbaren Umgebung zu setzen, in ein Umfeld von anderen grösseren und
kleineren Artikeln eingebettet.
Wagnis und Chance
Als Kleinstaat ohne Universität, die eine gewisse Kontinuität wissenschaftli-
cher geschichtlicher Forschung gewährleistet, mit einer kleinen Anzahl im
Ausland geschulter Historikern/innen, die zudem wegen beruflicher Ausla-
stung und mangels Möglichkeit in den wenigsten Fällen wissenschaftlich tätig
sind, kann Liechtenstein keine breite historische Forschung aufweisen, die
wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Weite Gebiete etwa der Sozial-, Kul-
tur-, Alltags- und Mentalitätsgeschichte, oder auch der Mikrohistorie als der
«Schwester der Alltagsgeschichte» (Hans Medick) sind kaum oder höchst
unzulänglich erforscht, zahlreiche Schriften sind überholt, aber nicht ersetzt,
moderne Ansätze und Fragestellungen sind wenig auszumachen. In einer
solchen Landschaft ein historisches Lexikon schaffen zu wollen, ist Wagnis
und Chance zugleich.
Es stehen verschiedene Fragezeichen im Raum, angefangen von der relativen
Isolation der Einmann-Redaktion (was eine an sich notwendige und dauernde
sachliche Auseinandersetzung und Diskussion verunmöglicht) bis hin zur
Frage, ob genügend fachlich ausgewiesene Autoren und Autorinnen gerade
für Artikel über neue und unerforschte Bereiche der Liechtensteiner Ge-
schichte rekrutiert werden können. Die Schaffung des Lexikons wird eine
gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten erfordern, die uneigennützige Mit-
arbeit aller Historiker/innen im Land. die tatkräftige Unterstützung durch die
Trägerschaft und die wissenschaftlichen Gremien sowie die staatspolitisch
weitsichtige Förderung durch verantwortungsbewusste politische Behörden,
durch Landtag und Regierung.