Volltext: Historiographie im Fürstentum Liechtenstein

Oberamt den Untertanen wiederholt die Ausbesserung der oft nur schlecht 
befahrbaren Landstrasse. So sollte die rechtsrheinische Handelsstrasse für den 
Transitverkehr attraktiv gehalten werden, und eine Verkehrsverlagerung auf 
die linke Rheintalseite sollte möglichst verhindert werden. 
Die liechtensteinischen Rodfuhrleute holten die ihnen als Transportgut anver- 
trauten Waren in Feldkirch ab und sie beförderten diese Güter bis nach 
Maienfeld. Transportiert wurde vornehmlich Getreide (und in geringerem 
Ausmasse auch Salz). Etwas detailliert aufgeschlüsselt sieht die Organisation 
dieses Warentransportes folgendermassen aus: Die meist mit Pferden ausge- 
statteten Unterländer Fuhrleute beförderten die Waren von Feldkirch bis Schaan 
{teils auch bis Balzers). Die teils mit Pferden, teils aber auch mit Ochsen 
ausgerüsteten Oberländer Fuhrleute (aus Schaan, Vaduz und Triesen) tätigten 
Warentransporte bis Balzers. Balzner Fuhrleute transportierten Waren von 
ihrer Heimatgemeinde über die St. Luzisteig bis nach Maienfeld. Alle diese 
Fuhrleute profitierten in erster Linie vom Warenverkehr, der über Lindau, 
dem Bodensee und Fussach in Richtung Chur ging. 
Die Rodfuhrleute der Landschaften Schellenberg und Vaduz tätigten diese 
Warentransporte teilweise gemeinsam mit den österreichischen Rodfuhrleuten, 
die aus den bei Feldkirch liegenden Landgemeinden Altenstadt, Tisis und 
Tosters kamen. Die Rechte und Pflichten, welche die österreichische und die 
liechtensteinische Seite dabei besassen, waren oft nicht klar geregelt und 
mussten vertraglich immer wieder neu abgesteckt werden. Diese Verträge, die 
Rodordnungen, waren für alle Vertragspartner verbindlich. Sie wurden aber in 
der Praxis oft nicht eingehalten. 
Die häufige Missachtung der Rodordnung konnte aber nicht dem schlechten 
Willen des Fuhrmannes zugesprochen werden. Als hauptamtlicher Bauer war 
der Fuhrmann — besonders zur Zeit der Heuernte — unabkömmlich und er 
konnte folglich der im Jahre 1660 festgesetzten Verpflichtung, in der Rod zu 
allen Zeiten Warentransporte auszuführen, nicht nachkommen. Händler und 
Kaufleute, in deren Auftrag die Rodfuhrleute tätig waren, beklagten sich häu- 
fig über schlecht oder gar nicht ausgeführte Warentransporte. Sie versuchten, 
wenn möglich, ihre wertvolleren Waren immer «stracks» als Eilgüter von beson- 
ders dazu bestimmten Fuhrleuten durchführen zu lassen. Diese sogenannten 
«Stracksfuhrleute» legten dabei eine längere Strecke zurück, zum Beispiel die 
Distanz zwischen zwei Städten. Im Gegensatz zu den Rodfuhrleuten neigten 
die Stracksfuhrleute auch dazu, hauptberuflich im Fuhrwesen tätig zu sein. 
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