Bei bereinigten Gesamtkosten von 305’000 Franken
verblieben der Gemeinde somit noch 180’000 Fran-
ken zu finanzieren. Dazu sollte auch der Rest des Erlö-
ses aus dem Verkauf des Gemeindeelektrizitätswerks
(63’000 Franken) verwendet werden. Die fehlenden
117’000 Franken sollten durch ein Bankdarlehen ge-
deckt werden. Schliesslich wurde der Erlös aus dem
Verkauf von Bauplätzen im Ebaholz zur Finanzierung
beigezogen. Nach einer Aufstellung des Gemeinde-
kassiers wurden 118’450 Franken “zur teilweisen
Deckung der Kosten für die durch die Einwohnerge-
meinde Vaduz durchgeführte Malbunwasserversorgung
dem Konto ‘Gemeindebodenverkauf” der Bürgerge-
meinde lehenweise entnommen”. So steht es in der
am 14. Januar 19836 auf Beschluss des Gemeinderats
errichteten Schuldverschreibung. (Die Endabrechnung
für die Malbuner Wasserleitung fiel mit 292’288 Fran-
ken etwas niedriger aus als veranschlagt.)
Mitwirkung der Stimmbürger — funktionierende
Versammlungsdemokratie
Die Stimmbürger von Vaduz wurden von Beginn an in
die Planung der neuen Wasserversorgung einbezogen.
In einer ersten Gemeindeversammlung am 20. Novem-
ber 1929 berieten sie über die Erbauung eines Pump-
werks als kostengünstigere Alternative zur bereits frü-
her diskutierten Malbuner Wasserleitung. An der Ver-
sammlung wurde beantragt, das Malbunprojekt doch
nochmals aufzugreifen. Anlass dazu gaben die hohen
dauernden Betriebskosten eines Pumpwerks und des-
sen Gefährdung durch den Rhein.
An einer weiteren Versammlung am 11. Juli 1930
informierte Vorsteher Ludwig Ospelt über die insge-
samt fünf von Ingenieur Wagner ausgearbeiteten Pro-
jektvarianten für eine Malbunwasserleitung, begrün-
dete die Entscheidung des Gemeinderats für das
Projekt mit einer Leistung von 30 Sekundenlitern
Vorsteher Ludwig Ospelt
ohne Kraftgewinnung, stellte das Ergebnis der Ver-
aandlungen mit der Alpgenossenschaft vor und erläu-
‚erte die vorgesehene Finanzierung. Nach eingehen-
der Diskussion stimmte die Versammlung dem vor-
zeschlagenen Projekt und dessen Finanzierung zu.
Schon während des Baus gelangte der Gemeinde-
‚at aufgrund eingeholter Expertisen zur Auffassung,
dass statt der gewöhnlichen Wasserleitungsrohre vom
Kulm bis zum Schlossreservoir eine Druckleitung ge-