Letzi zum Gemeindereservoir beim heutigen “Son-
nenhof” wurde das Wasser weiter, in der ebenfalls be-
reits vorhandenen 100-Millimeter-Leitung, ins Ebaholz
geführt.
Eine zweite Wasserzufuhr ins Vaduzer Ortsnetz
sollte zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Leitung
vom Schlossreservoir zum Kirchenviertel geschaffen
werden. Der Voranschlag für das Ausführungsprojekt
ohne Kosten für Projektierung, Bauleitung und Ent-
schädigungen für Boden und Wasserrechte betrug
insgesamt 264’400 Franken.
Die Sicherung der Rechte
Das alte Schlossreservoir im heutigen Zustand
sehen. Um jede einzelne Quelle jederzeit kontrollie-
ren zu können, sollten acht Sammelschächte erstellt
werden. Über die Sammelschächte wurde das Wasser
einem Hauptschacht zugeführt. Alle Schächte sollten
Messeinrichtungen und gut verschliessbare gusseiserne
Deckel erhalten.
Für die 3,2 Kilometer lange Leitung vom Haupt-
sammler (1464 Meter über Meer) bis zum ersten Unter-
brechungsschacht auf dem Kulm stand lediglich ein
Gefälle von rund 23 Metern zur Verfügung. Deshalb
musste für die Wassermenge von 30 Sekundenlitern
ein Rohrdurchmesser von 200 Millimetern gewählt
werden. Die weiteren Leitungsstrecken Kulm - Gnalp
(1060 Meter lang, 220 Meter Gefälle), Gnalp - Roten
boden (1730 Meter lang, 279 Meter Gefälle) und Ro-
tenboden - Schlossreservoir (910 Meter lang, 267 Meter
Gefälle) sollten mit 125-Millimeter-Rohren ausgelegt
werden. Im Steg und auf Sücka waren Anschlüsse und
Hydrantenstationen vorgesehen. Vom Schlossreservoir
wurde das Wasser über die bestehende 100-Millimeter-
Leitung zum Forsthaus und zum Schloss geleitet. Von
da sollte eine neue Leitung zum Letzi-Reservoir gelegt
werden. Über die bestehende Verbindung von der
Um das Malbunwasserprojekt verwirklichen zu können,
mussten vorgängig verschiedene Rechtsfragen geklärt
werden. Es ging für die Gemeinde zunächst darum,
sich die Wasserbezugsrechte zu sichern. Offen war
auch die Frage, ob das Wasser nach Vaduz geleitet
werden könne, ohne bestehende Rechte am Wasser
im Einzugsgebiet des Saminatals zu verletzen. Schliess-
lich mussten Durchleitungsrechte für den Leitungs-
strang gesichert werden.
Verhandlungen mit der Alpgenossenschaft Vaduz
Auf mündliches Ansuchen hin erklärte sich eine eigens
einberufene Versammlung der Genossenschaft im
April 1930 grundsätzlich bereit, der Gemeinde “aus
den Quellen im Untersäss Wasser bis höchstens 25
Sekundenliter” abzugeben. Die Abgabe sollte pacht-
weise für 50 Jahre gegen einen jährlichen Zins erfol-
gen. Dieser sollte nach und nach von 700 auf 1200
Franken im 50. Jahr ansteigen. Nach langen und
zähen Verhandlungen — Streitpunkte waren die Höhe
des Pachtzinses, die Wassermenge und die Vertrags-
dauer —- kam es am 18. Juli 1930 zum Vertragsabschluss.