Volltext: Vaduzer Wasser

Letzi zum Gemeindereservoir beim heutigen “Son- 
nenhof” wurde das Wasser weiter, in der ebenfalls be- 
reits vorhandenen 100-Millimeter-Leitung, ins Ebaholz 
geführt. 
Eine zweite Wasserzufuhr ins Vaduzer Ortsnetz 
sollte zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Leitung 
vom Schlossreservoir zum Kirchenviertel geschaffen 
werden. Der Voranschlag für das Ausführungsprojekt 
ohne Kosten für Projektierung, Bauleitung und Ent- 
schädigungen für Boden und Wasserrechte betrug 
insgesamt 264’400 Franken. 
Die Sicherung der Rechte 
Das alte Schlossreservoir im heutigen Zustand 
sehen. Um jede einzelne Quelle jederzeit kontrollie- 
ren zu können, sollten acht Sammelschächte erstellt 
werden. Über die Sammelschächte wurde das Wasser 
einem Hauptschacht zugeführt. Alle Schächte sollten 
Messeinrichtungen und gut verschliessbare gusseiserne 
Deckel erhalten. 
Für die 3,2 Kilometer lange Leitung vom Haupt- 
sammler (1464 Meter über Meer) bis zum ersten Unter- 
brechungsschacht auf dem Kulm stand lediglich ein 
Gefälle von rund 23 Metern zur Verfügung. Deshalb 
musste für die Wassermenge von 30 Sekundenlitern 
ein Rohrdurchmesser von 200 Millimetern gewählt 
werden. Die weiteren Leitungsstrecken Kulm - Gnalp 
(1060 Meter lang, 220 Meter Gefälle), Gnalp - Roten 
boden (1730 Meter lang, 279 Meter Gefälle) und Ro- 
tenboden - Schlossreservoir (910 Meter lang, 267 Meter 
Gefälle) sollten mit 125-Millimeter-Rohren ausgelegt 
werden. Im Steg und auf Sücka waren Anschlüsse und 
Hydrantenstationen vorgesehen. Vom Schlossreservoir 
wurde das Wasser über die bestehende 100-Millimeter- 
Leitung zum Forsthaus und zum Schloss geleitet. Von 
da sollte eine neue Leitung zum Letzi-Reservoir gelegt 
werden. Über die bestehende Verbindung von der 
Um das Malbunwasserprojekt verwirklichen zu können, 
mussten vorgängig verschiedene Rechtsfragen geklärt 
werden. Es ging für die Gemeinde zunächst darum, 
sich die Wasserbezugsrechte zu sichern. Offen war 
auch die Frage, ob das Wasser nach Vaduz geleitet 
werden könne, ohne bestehende Rechte am Wasser 
im Einzugsgebiet des Saminatals zu verletzen. Schliess- 
lich mussten Durchleitungsrechte für den Leitungs- 
strang gesichert werden. 
Verhandlungen mit der Alpgenossenschaft Vaduz 
Auf mündliches Ansuchen hin erklärte sich eine eigens 
einberufene Versammlung der Genossenschaft im 
April 1930 grundsätzlich bereit, der Gemeinde “aus 
den Quellen im Untersäss Wasser bis höchstens 25 
Sekundenliter” abzugeben. Die Abgabe sollte pacht- 
weise für 50 Jahre gegen einen jährlichen Zins erfol- 
gen. Dieser sollte nach und nach von 700 auf 1200 
Franken im 50. Jahr ansteigen. Nach langen und 
zähen Verhandlungen — Streitpunkte waren die Höhe 
des Pachtzinses, die Wassermenge und die Vertrags- 
dauer —- kam es am 18. Juli 1930 zum Vertragsabschluss.
	        

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