Auf den 17. Mai waren Johann Seger und Julius
Ospelt geladen. Zur Verhandlung erschien nur Julius
Ospelt. Sattler Seger hatte sich, wie Vorsteher Real spä-
ter bemerkte, “durch brutale Redensart vom Erschei-
nen entschlagen”. Ospelt war damit einverstanden,
der Regierung den Entscheid zu überlassen, ob ihm
ein Revers betreffend Schadloshaltung ausgestellt wer-
den müsse. An die neue Versorgung wollte er hinge-
gen keineswegs einen Beitrag leisten.
Am 1. Juni 1908 informierte Vorsteher Real die
Regierung ausführlich über den Stand der Beschwerde-
regelung und legte die Haltung des verstärkten Ge-
meinderats dar. Diese stützte sich auf das Rechtsgut-
achten Dr. Reichs, das der Regierung ebenfalls zu-
gestellt wurde. Real bemerkte, dass eine Verlegung des
Reservoirs ins Bannholz aus finanziellen und techni-
schen Gründen nicht in Frage komme. Die Proteste
würden ohnehin nicht aus sachlichen oder bautech-
nischen Gründen erhoben. Die Beschwerdeführer
seien “vielmehr prinzipiell gegen jede Neuerung, die
anderen Steuerträgern die gleichen Bequemlichkei-
ten des Wasserbezuges bietet”. Der Gemeinderat
drängte die Regierung zu einer Entscheidung und zur
Erteilung der Baukonzession, um einen allfälligen
Prozess zu vermeiden. Der Gemeinderat sei dazu
sofort bereit, um “die bürgerlichen Rechte zu wahren
und zu suchen”.
Differenzen zwischen Regierung und Gemeinde
Dorfbrände in Zirl und Bonaduz gaben Vorsteher Real
einige Wochen später Anlass, “eine hohe fürstliche
Regierung auf die missliche Lage der Gemeinde Vaduz
aufmerksam zu machen, in der sie sich bei einem
nochmaligen Brande befinden würde”. Die Regierung
wurde mit Schreiben vom 17. Juli 1908 “um tunlichst
baldige Erledigung” der Eingabe der Gemeinde er-
sucht. Ortsvorstehung und Gemeinderat lehnten “die
unberechenbare Verantwortung der Verzögerung der
Wasserversorgung” ausdrücklich ab.
Jetzt reagierte der Landesverweser sofort und
wandte sich am 22. Juli an den Gemeindevorsteher.
Falls mit dem Schreiben der Gemeinde zum Ausdruck
gebracht werden sollte, dass seitens der Regierung “in
Angelegenheit der projektierten Vaduzer Wasserver-
sorgung auch nur die geringste ‘Verzögerung’ vorge-
kommen sei”, werde dies zurückgewiesen. Es handle
sich um eine rechtlich äusserst komplizierte Angele-
genheit, die nicht übers Knie gebrochen, sondern
gewissenhaft behandelt werden müsse. “Mit blosser
Gewalt und mit Schreckmitteln” liesse sich nicht ope-
rieren. Die Regierung werde sich “auch nicht um
Haares Breite von dem Wege strenger Gesetzlichkeit
abdrängen” lassen.
In einem zweiten, am gleichen Tag in zurückhal-
tenderem Ton abgefassten Erlass bedauerte der Lan-
desverweser, dass keine Einigung mit den Beschwerde-
führern erzielt werden konnte. Er forderte die Ge-
meinde auf, mehr Entgegenkommen zu zeigen. Sie sei
dazu gerade auch aufgrund des Rechtsgutachtens
durchaus gehalten. Der Ausweg über eine Enteignung
durch Beschiuss-des Landtags sei nämlich langwierig
und würde die Verwirklichung des Projekts beträcht-
lich verzögern. Der Landesverweser verlangte ein Ver-
zeichnis aller Brunnengenossenschaften und ihrer
Mitglieder. Ebenfalls wollte er wissen, ob die Ortsteile
Ebaholz und Möliholz auch an die neue Versorgung
angeschlossen und zu den entstehenden Kosten her-
angezogen würden.
Die Antwort der Gemeinde, ein mehrseitiger Be-
richt, erfolgte am 10. August 1908. Das gewünschte
Verzeichnis der Brunnengenossenschaften war dem
Bericht beigelegt. Darin wurde mitgeteilt, dass das
Ebaholz und Möliholz nicht in die neue Wasserver-
sorgung einbezogen seien. Die Gemeinde habe einige
Vergleiche erzielt. Mit den nach wie vor ablehnenden
Parteien seien weitere Verhandlungen vergeblich. Jetzt