Volltext: Vaduzer Wasser

rung zugestellt. Die Rechtsauskunft lautete günstig für 
die Gemeinde. Da die Quellen und das Reservoir 
nicht auf Grundeigentum der Brunnengenossen lägen, 
könnten diese nichts machen, selbst wenn sie das 
Wasser infolge von Grabungen verlieren würden. Die 
Gemeinde müsse keinerlei Rechtsansprüche anerken- 
nen, sondern vielmehr bei der Regierung darauf be- 
stehen, dass sie die Bewilligung zur Anlage der Wasser- 
versorgung erhalte. Nach Erteilung der Bewilligung 
solle sie sofort mit dem Bau beginnen. 
Die Auswirkungen des Altabach-Brands 
Wohl unter dem Eindruck des verheerenden Brand- 
unglücks vom 20. Oktober 1907, dem mehrere Häuser 
im Altabach zum Opfer fielen, wurde auf Sonntag, 
24. November 1907, 13 Uhr, erneut eine Gemeinde- 
versammlung zur Frage einer allgemeinen Wasserver- 
sorgung einberufen. Anwesend waren “149 stimm- 
berechtigte Bürger bzw. Einwohner von Vaduz”. 
Landesverweser In der Maur hielt eine Ansprache. Er 
empfahl “mit warmen Worten eine neue zweckent- 
sprechende Wasserversorgung und Hydrantenanlage” 
und stellte gleichzeitig “einen schönen Beitrag von 
Seite des Landesfürsten ” in Aussicht. 
Auch Vorsteher Adolf Real forderte dazu auf, die 
Wasserversorgungsfrage endlich zu lösen. Das letzte 
Brandunglück im Altabach sei der beste Beweis für die 
Notwendigkeit einer richtigen Wasserversorgung und 
Hydrantenanlage für ein “Dorf, das dem Föhnwind 
derart ausgesetzt ist, wie Vaduz”. Er wolle niemandem 
einen Vorwurf machen, der gegen das letzte Projekt 
‘gearbeitet” habe. “Nach längerer lebhafter Besprechung 
pro und contra” lehnten die Stimmbürger Reals 
ersten Vorschlag zwar ab. Danach wäre der verstärkte 
Gemeinderat berechtigt worden, eine Wasserversor- 
gung projektieren und erstellen zu lassen, ohne noch- 
mals an die Gemeindeversammlung zu gelangen. Mit 
146 gegen 3 Stimmen beauftragte die Versammlung 
hingegen den gewählten Rat, “einige (2 bis 3) Projekte” 
auszuarbeiten und “der Gemeinde (versammlung) 
vorzulegen”. Diese sollte dann verpflichtet sein, eines 
der vorgelegten Projekte anzunehmen und ausführen 
zu lassen. Zur Vorberatung der Angelegenheit wurde 
wieder ein verstärkter Gemeinderat gewählt. 
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