rung zugestellt. Die Rechtsauskunft lautete günstig für
die Gemeinde. Da die Quellen und das Reservoir
nicht auf Grundeigentum der Brunnengenossen lägen,
könnten diese nichts machen, selbst wenn sie das
Wasser infolge von Grabungen verlieren würden. Die
Gemeinde müsse keinerlei Rechtsansprüche anerken-
nen, sondern vielmehr bei der Regierung darauf be-
stehen, dass sie die Bewilligung zur Anlage der Wasser-
versorgung erhalte. Nach Erteilung der Bewilligung
solle sie sofort mit dem Bau beginnen.
Die Auswirkungen des Altabach-Brands
Wohl unter dem Eindruck des verheerenden Brand-
unglücks vom 20. Oktober 1907, dem mehrere Häuser
im Altabach zum Opfer fielen, wurde auf Sonntag,
24. November 1907, 13 Uhr, erneut eine Gemeinde-
versammlung zur Frage einer allgemeinen Wasserver-
sorgung einberufen. Anwesend waren “149 stimm-
berechtigte Bürger bzw. Einwohner von Vaduz”.
Landesverweser In der Maur hielt eine Ansprache. Er
empfahl “mit warmen Worten eine neue zweckent-
sprechende Wasserversorgung und Hydrantenanlage”
und stellte gleichzeitig “einen schönen Beitrag von
Seite des Landesfürsten ” in Aussicht.
Auch Vorsteher Adolf Real forderte dazu auf, die
Wasserversorgungsfrage endlich zu lösen. Das letzte
Brandunglück im Altabach sei der beste Beweis für die
Notwendigkeit einer richtigen Wasserversorgung und
Hydrantenanlage für ein “Dorf, das dem Föhnwind
derart ausgesetzt ist, wie Vaduz”. Er wolle niemandem
einen Vorwurf machen, der gegen das letzte Projekt
‘gearbeitet” habe. “Nach längerer lebhafter Besprechung
pro und contra” lehnten die Stimmbürger Reals
ersten Vorschlag zwar ab. Danach wäre der verstärkte
Gemeinderat berechtigt worden, eine Wasserversor-
gung projektieren und erstellen zu lassen, ohne noch-
mals an die Gemeindeversammlung zu gelangen. Mit
146 gegen 3 Stimmen beauftragte die Versammlung
hingegen den gewählten Rat, “einige (2 bis 3) Projekte”
auszuarbeiten und “der Gemeinde (versammlung)
vorzulegen”. Diese sollte dann verpflichtet sein, eines
der vorgelegten Projekte anzunehmen und ausführen
zu lassen. Zur Vorberatung der Angelegenheit wurde
wieder ein verstärkter Gemeinderat gewählt.
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