Kostenbedeckung ausgestreut wurde”. Der Gemein-
derat bedaure, “dass durch die verwerfliche Agitation
eine so wichtige Angelegenheit geschädigt und durch
dieselbe die öffentliche Meinung offenbar planmässig
irregeführt wurde”,
Diese mehrseitige Erklärung wurde gemäss Mittei-
lung des Ortsvorstehers “im Protokoll verewigt” und
zudem im “Liechtensteiner Volksblatt” veröffentlicht.
An eine Realisierung des Projekts Kürsteiner war vor
derhand nicht mehr zu denken.
Landesverweser In der Maur bemühte sich noch
bis Ende 1906 um nähere /nformationen über die Wasser-
rechte auf Quadretscha, insbesondere über die 1895 bis
1898 ohne behördliche Bewilligung vorgenommene
Reparatur der alten Brunnenstuben.
Eine neue Offerte
Der Altabach-Brand von 1907
welches diesem oder jenem Bürger nicht den vollen
Nutzen abwirft, mangels allgemeiner Beteiligung
unmöglich gemacht”.
“Mit Rücksicht auf das unmittelbar bevorstehende
Ablaufen der Dienstperiode” wird es sodann dem kom-
menden Gemeinderat überlassen, die Angelegenheit
weiter zu verfolgen. “Eine nur stückweise erfolgende
Verbesserung einzelner bestehender Wasserleitungen”,
wie sie im Protest der 100 Personen angesprochen
werde, könne keineswegs den Bedürfnissen entspre
chen und schädige die zukünftige Entwicklung deı
Gemeinde Vaduz in ganz erheblichem Mass. Schliess-
lich habe sich die Gemeindeversammlung vom 14.
Januar 1906 mit grosser Mehrheit für eine allgemeine
Wasserversorgung ausgesprochen. Leider sei darauf-
hin “von etlichen Gemeinderäten eine Agitation
unter der Bevölkerung eingeleitet worden, in welcher
die grössten Übertreibungen über die zukünftige
In der gleichen Zeit holte Carl Schädler bei der Firma
Masera und Bückardt, Feldkirch/Brixen, eine Offerte
für den Bau des Reservoirs und Verteilnetzes ein und
beschaffte weitere Angebote für Röhren, Armaturen
und Hydranten, Die Offerte der Firma Masera und
Bückardt lag mit 86’840 Kronen nur wenig tiefer als
die letzte der Firma Kürsteiner mit 88’010 Kronen.
Der Altabach-Brand beschleunigt
die Bemühungen
Rechtsgutachten von Dr. Christian Wimmer
Der Gemeindevorsteher bemühte sich weiterhin um
das Projekt einer allgemeinen Wasserversorgung. Zu-
nächst galt es, die verschiedenen Einsprachen zu regeln.
Bei Dr. Christian Wimmer, Advokat in Feldkirch,
wurde deshalb ein Rechtsgutachten eingeholt. Dieses
lag im Frühjahr 1907 vor und wurde auch der Regie-