führung der “seinerzeit schon projektierten Wasser-
versorgung” finanziell in einer sehr ungünstigen Lage
befinde. Die Gemeinde habe den jeweiligen Brunnen-
genossenschaften Beiträge zum Bau von Wasserleitun-
gen und Brunnen gewährt. Dazu sei sie auch gegen-
über den Gesuchstellern bereit. Ein Anschluss’an die
bestehende Leitung sei aber nicht ohne weiteres zu
bewerkstelligen, da das nötige Wasser nicht vorhan-
den sei. Der Gemeinderat werde “diesen Punkt im
Auge behalten und die Sache genauer untersuchen
lassen, ob vielleicht durch Fassung von mehr Quellen
die bestehenden Leitungen verstärkt werden könnten,
und so ein Anschluss möglich würde”.
Mit diesem Bescheid war dem Erstunterzeichner
des Gesuchs, dem fürstlichen Amtsdiener Josef Strub,
praktisch der Anschluss seines neu erbauten Hauses
an die nächst gelegene Wasserleitung verweigert wor-
den. Er beschwerte sich deshalb bei Landesverweser
von In der Maur. Dieser liess die Angelegenheit durch
den Landestechniker untersuchen und eröffnete dann
am 6. September 1902 der Gemeinde, dass sie sehr
wohl in der Lage wäre, dem Gesuch Strubs zu ent-
sprechen. Es müsse ja kein laufender Brunnen erstellt
werden. Allein schon, wenn der Wasserverschwendung
beim “Rotenhausbrunnen” Einhalt geboten werde, sei
genügend Wasser vorhanden. Um einem allfälligen
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druckleitung der Firma
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