Volltext: Vaduzer Wasser

“Rechnungsführer der Brunnengesellschaft beim 
Engel”, Theodor Rheinberger, und einige Brunnen- 
genossen auf, wegen ausständiger “Brunnenerstellungs- 
beiträge” vor Amt zu erscheinen. 
Schlosswasserleitungen und 
Herrschaftsbrunnen 
Das Schloss und die zugehörigen Wirtschaftsgebäude 
sowie die herrschaftlichen Amtsgebäude im Städtli ver- 
fügten über eine eigene Wasserversorgung. Die Quell- 
fassungen befanden sich im Bereich der Wasserzüge 
des Erblibachs. Von dort wurde das Wasser den Wirt- 
schaftsgebäuden auf den Schlossgütern und um das 
Nordrondell ins Schloss selbst geleitet. 
Schlossweiher 
Der Brunnen beim Sattler Seger 
Die Brunnenstube samt Quellen befand sich an der 
Schlosshalda und wurde nach Aussage Johann Segers 
von der Genossenschaft “seit unvordenklicher Zeit” 
für Brunnenzwecke genutzt. 
“Brunnen beim Engel” 
Zur Brunnengenossenschaft beim Gasthof Engel ge- 
hörten im Jahr 1908 die Häuser Nr. 18 bis 20, Nr. 22 
bis 28, Nr. 30 und Nr. 31, Nr. 33 und Nr. 34, Nr. 36, 
Nr. 38 bis 40, Nr. 43 und Nr. 150 im Städtli nördlich 
der Abzweigung beim alten Schulhaus (heute Post- 
und Verwaltungsgebäude) bis zum heutigen Rathaus. 
Selbst die Regierung befasste sich mit Angelegen- 
heiten der Brunnengenossenschaften. So forderte 
Landesverweser von Hausen am 7. Februar 1878 den 
Ein Teil des reichlich vorhandenen Wassers wurde zwei 
Weihern zugeführt. Der grössere von beiden war 1840 
südlich des Langackers als Schwimmbecken für das 
liechtensteinische Militärkontingent errichtet worden. 
Der sogenannte kleine Weiher in der Wiese südlich des 
Schlossgartens diente als Sammelbecken für eine 
Hydranten- und Wasserleitung, die in ein Reservoir 
oberhalb des Kaplaneihauses und von da ins Städtli 
führte. Sie versorgte die herrschaftlichen Gebäude und 
Brunnen. 
Beide Weiher waren beliebte Badeplätze für die 
Vaduzer Schuljugend, was von der Obrigkeit nicht 
immer gern gesehen war. So stellte im Mai 1875 Lan- 
desverweser von Hausen an die Vaduzer Schul- und 
Gemeindebehörde “das dringende Ersuchen, den 
Schülern der Elementar- und Landesschule das Be- 
treten des fürstlichen Grundbesitzes nächst dem 
Schlosse sowie das Baden in den beiden Weihern un- 
bedingt zu verbieten”. Anlass zu dieser Intervention
	        

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