“Rechnungsführer der Brunnengesellschaft beim
Engel”, Theodor Rheinberger, und einige Brunnen-
genossen auf, wegen ausständiger “Brunnenerstellungs-
beiträge” vor Amt zu erscheinen.
Schlosswasserleitungen und
Herrschaftsbrunnen
Das Schloss und die zugehörigen Wirtschaftsgebäude
sowie die herrschaftlichen Amtsgebäude im Städtli ver-
fügten über eine eigene Wasserversorgung. Die Quell-
fassungen befanden sich im Bereich der Wasserzüge
des Erblibachs. Von dort wurde das Wasser den Wirt-
schaftsgebäuden auf den Schlossgütern und um das
Nordrondell ins Schloss selbst geleitet.
Schlossweiher
Der Brunnen beim Sattler Seger
Die Brunnenstube samt Quellen befand sich an der
Schlosshalda und wurde nach Aussage Johann Segers
von der Genossenschaft “seit unvordenklicher Zeit”
für Brunnenzwecke genutzt.
“Brunnen beim Engel”
Zur Brunnengenossenschaft beim Gasthof Engel ge-
hörten im Jahr 1908 die Häuser Nr. 18 bis 20, Nr. 22
bis 28, Nr. 30 und Nr. 31, Nr. 33 und Nr. 34, Nr. 36,
Nr. 38 bis 40, Nr. 43 und Nr. 150 im Städtli nördlich
der Abzweigung beim alten Schulhaus (heute Post-
und Verwaltungsgebäude) bis zum heutigen Rathaus.
Selbst die Regierung befasste sich mit Angelegen-
heiten der Brunnengenossenschaften. So forderte
Landesverweser von Hausen am 7. Februar 1878 den
Ein Teil des reichlich vorhandenen Wassers wurde zwei
Weihern zugeführt. Der grössere von beiden war 1840
südlich des Langackers als Schwimmbecken für das
liechtensteinische Militärkontingent errichtet worden.
Der sogenannte kleine Weiher in der Wiese südlich des
Schlossgartens diente als Sammelbecken für eine
Hydranten- und Wasserleitung, die in ein Reservoir
oberhalb des Kaplaneihauses und von da ins Städtli
führte. Sie versorgte die herrschaftlichen Gebäude und
Brunnen.
Beide Weiher waren beliebte Badeplätze für die
Vaduzer Schuljugend, was von der Obrigkeit nicht
immer gern gesehen war. So stellte im Mai 1875 Lan-
desverweser von Hausen an die Vaduzer Schul- und
Gemeindebehörde “das dringende Ersuchen, den
Schülern der Elementar- und Landesschule das Be-
treten des fürstlichen Grundbesitzes nächst dem
Schlosse sowie das Baden in den beiden Weihern un-
bedingt zu verbieten”. Anlass zu dieser Intervention