Quellgebiet Malbun
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nach Malbun
Quelle
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Saugleitung
Sammelleitung
Sickerleitung
Überlauf— und Sickerwasser Ableitung
eine Wassermenge bis zu höchstens 30 Litern pro
Sekunde zu entnehmen und fortlaufend abzuleiten.
Die Gemeinde Vaduz hat durch diesen Vertrag eine
Dienstbarkeit am Quellengrundstück für die Dauer
von 99 Jahren erworben.
Priorität für Trinkwasser
{m Jahr 1947 wurde das Gesetz betreffend die Liechten-
steinischen Kraftwerke (LKW), das in einer Volksab-
stimmung die überwältigende Zustimmung des Volkes
gefunden hatte, erlassen. Die Schaffung der Liechten-
steinischen Kraftwerke brachte für die Eigentümer der
Malbuner Quellen wiederum eine erhebliche Ein-
schränkung ihrer Quell- und Wasserrechte, Den Kraft-
werken wurde nämlich quasi als Morgengabe das aus-
schliessliche Recht zur Auswertung der Wasserkräfte
des Saminabachs und dessen Zuflüsse (Malbunbach und
Valorschbach) verliehen. Auch die Ableitung von Was-
ser aus dem Einzugsgebiet des Saminabachs durfte nur
ıoch mit Zustimmung des Verwaltungsrats der Kraft-
werke erfolgen. Die Entnahme von Trinkwasser im bis-
ıerigen Umfang durch die Gemeinde Vaduz aus dem
Malbuntal blieb jedoch ausdrücklich vorbehalten.
Im Jahr 1966 trat in der Gemeinde Triesenberg —
offenbar durch eine Quellverschmutzung — ein erheb-
cher Engpass in der Wasserversorgung ein. Man