uninteressant: “Die Beitragsleistungen der privaten
Grundeigentümer können bestehen aus:
a) Beiträgen, die auf Grund eines Perimeters berech-
net werden,
b) Anschlussgebühren.
Dabei möchte ich empfehlen, die Anschlussge-
bühren nicht zu hoch anzusetzen, weil sonst zu
befürchten ist, dass die Anstösser zurückhaltend sind,
es sei denn, dass die Gemeinde einen Druck ausübe.
Die Gemeinde hat jedoch ein Interesse daran, dass
möglichst alle Gebäude, in denen Abwasser produ-
ziert wird, an die Kanalisation angeschlossen werden.
Da die Gemeinde nicht nur mit Erstellungs-, son-
dern auch mit Unterhalts-, Betriebs- und Amortisa-
tionskosten zu rechnen hat, so wäre der Eingang von
permanenten Einnahmen für die Gemeinde von
grossem Vorteil. Ich habe mich daher schon gefragt,
ob ein Zuschlag auf die Abgaben für die Frischwasser-
versorgung der Wasserversorgung erhoben werden
sollte. Ein solcher liesse sich sehr wohl aus dem Grund
rechtfertigen, weil es ja die Wasserversorgung ist.
welche das Wasser zuführt.
Wasserversorgung und Kanalisation bilden zusam-
men ein Ganzes. Die Grundeigentümer werden viel
eher geneigt sein, etwas mehr für das reine Wasser zu
bezahlen, als für die Ableitung des schmutzigen
Wassers.”
Am Schluss wird noch auf die Notwendigkeit eines
Kanalisationsreglements hingewiesen, welches techni-
sche Vorschriften ebenso beinhalten soll wie die Rege-
lung der Kostenverteilung.
1953 hat Vaduz jetzt 3000 Einwohner. — Es wird an
einer Bauordnung - der ersten im Land — samt Zonen-
plan gearbeitet, welche der “verstärkte Gemeinderat”
im Januar 1954 genehmigt. Die im Zonenplan festge-
legten Bauzonen bilden nun die Grundlage für detail-
lierte Kanalisationsplanungen. Dank der im Jahr 1951
abgeschlossenen Grundbuchvermessung Vaduz steht
ein wertvolles, modernes Planwerk zur Verfügung.
Kläranlage und Schmutzwassersammel-
kanal: die Vorplanung
Bei der Abwasserplanung beginnt jetzt eine sehr
intensive Planungsphase. Im September 1950 lieferte
das Ingenieurbüro Kuster, Uznach, ein generelles Pro-
jekt für den Schmutzwassersammelkanal und die Klär-
anlage ab. Aufgrund eingetretener baulicher Verän-
derungen musste es bald in einigen Punkten modi-
fiziert werden und erschien 1953 als “Projekt für den
Schmutzwasserkanal auf der Strecke zwischen Kläran-
lage und Pumpstation Quäderle”. Die Studie sollte -
als Vorstufe für das Bauprojekt — der endgültigen Fest-
legung von Linienführung und Höhenlage des Sam-
melkanals dienen.
Als Standort der Kläranlage wird das Gebiet am
Ablaufgraben der Möliholzröfi vorgeschlagen, wo
heute die Tennishalle steht. Die geplante Linien-
führung des Sammelkanals würde streckenweise ein
bereits damals überbautes Gebiet tangieren, anderer-
seits das östlich an Binnenkanal und Giessa anstossende
flache Gebiet (Schaanerstrasse etc.) nicht erfassen.
Die “Pumpstation Giessa” würde etwa auf der Höhe
des heutigen Kindergartens Haberfeld, aber östlich
des Giessa liegen. Das Abwasser müsste rund sieben
Meter hochgepumpt werden, was nicht nur mit hohen
Baukosten für ein entsprechendes Pumpwerk, sondern
auch mit hohen Unterhaltskosten verbunden wäre.
Vor allem die Linienführung des Sammelkanals
bot Anlass zu intensiven Diskussionen und führte
schliesslich im abgeänderten “Generellen Projekt für
Kanalisation und Kläranlage (1954)” zur definitiven
Festlegung des Bauprojekts. Im Bericht wurden drei
unterschiedliche Projektskizzen ausgearbeitet und an
einer Gemeinderatssitzung erläutert: |
“Variante 1: Der Kläranlagestandort liegt am Ab-
lauf der Möliholzröfi neben dem Binnenkanal. Der
Schmutzwasserkanal verläuft längs des Binnen- und
Giessakanals. Das Gebiet oberhalb Bangarta und Lett