Volltext: Vaduzer Wasser

Der Kampf gegen das Feuer 
Klaus Biedermann 
Der folgende Beitrag stellt keine umfassende Vereins- 
chronik oder -geschichte der Feuerwehr dar. Er soll 
lediglich ein skizzenhafter Versuch sein, die geschicht- 
liche Entwicklung von Organisation und Technik im 
Feuerlöschwesen der Gemeinde Vaduz aufzuzeigen. 
Viele Ereignisse, die einen Einfluss auf die Entwick- 
lung des Feuerlöschwesens in Vaduz hatten, waren 
nicht “Vaduz-spezifisch”. Es sei hier besonders die Indu- 
strialisierung genannt, ein Modernisierungsschub, der 
im späteren 19. Jahrhundert von aussen her das Land 
Liechtenstein in Bewegung brachte. Zudem kamen 
die ersten Impulse zur Organisation und Verbesse- 
rung des Feuerlöschwesens von der staatlichen Obrig- 
keit, die bereits im späten 18. Jahrhundert für das 
ganze Fürstentum geltende Ordnungen und Vorschrif- 
ten erlassen hatte. Diese wurden später — je nach Be- 
darf — durch “Vaduz-spezifische” Bestimmungen er- 
gänzt. Der zeitliche Bogen, der im folgenden Bericht 
gespannt wird, erstreckt sich über gut 200 Jahre. Erste 
obrigkeitliche Erlasse regelten das Feuerlöschwesen 
nur unzureichend. Erst die Feuerlöschordnung von 1812 
stellte eine erste umfassende gesetzliche Regelung des 
Brandschutzes in Liechtenstein dar. Bis zur Gründung 
eines eigenen Vereins in Vaduz, der sich die Brand- 
verhütung und -bekämpfung als eigentliches Tätig- 
keitsziel gesetzt hatte, sollten nochmals über 50 Jahre 
vergehen. 
in seiner Einleitung: “Man hat mit Bedauern wahr- 
nehmen müssen, wie ungemein sorglos viele von den 
{nnwohnern des F. L. mit dem Feuer umgehen, als 
wodurch sie nicht nur ihre eigenen Häuser, sondern 
auch ihre Nachbarn und den ganzen Ort in die grösste 
Gefahr setzen.” Dieses Dekret von 1790 enthielt im 
wesentlichen die folgenden Vorschriften: Niemandem 
war es erlaubt, mit “blossen Lichtern oder gar mit Kinn- 
Fackeln” in den Stallungen und Scheunen herumzu- 
gehen. Ebenso war es verboten, an diesen Orten Tabak 
zu rauchen. Untersagt wurde auch das Feuerholen 
über die Gasse sowie das Herumtragen von brennen- 
dem Scheitholz und glühenden Kohlen. Streng bestraft 
wurden inskünftig auch Untertanen, die in ihren 
Häusern Ofentüren aus Holz, hölzerne Kamine oder 
gar keine Schornsteine unterhielten. Gleichzeitig mit 
diesem Erlass kündigte das Oberamt in Vaduz eine 
[Inspektion an, welche die Begutachtung sämtlicher 
Häuser und Feuerstellen in allen Gemeinden des 
Landes zum Inhalt hatte. In Vaduz erfolgte die Visita- 
Amtliches Dekret gegen hölzerne Kamine 
Lange vor der Einführung der Feuerlöschordnung 
von 1812 gab es Vorschriften, welche die Untertanen 
des Fürstentums Liechtenstein zu einem vorsichtigen 
und verantwortungsvollen Umgang mit Feuer und Licht 
anhalten sollten. Der Erlass von Brandschutzbestim- 
mungen war offenbar bitter nötig geworden. So be- 
merkte ein oberamtliches Dekret vom 15. Dezember 
1790, welches an sämtliche Gemeinden gerichtet war,
	        

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