Der Kampf gegen das Feuer
Klaus Biedermann
Der folgende Beitrag stellt keine umfassende Vereins-
chronik oder -geschichte der Feuerwehr dar. Er soll
lediglich ein skizzenhafter Versuch sein, die geschicht-
liche Entwicklung von Organisation und Technik im
Feuerlöschwesen der Gemeinde Vaduz aufzuzeigen.
Viele Ereignisse, die einen Einfluss auf die Entwick-
lung des Feuerlöschwesens in Vaduz hatten, waren
nicht “Vaduz-spezifisch”. Es sei hier besonders die Indu-
strialisierung genannt, ein Modernisierungsschub, der
im späteren 19. Jahrhundert von aussen her das Land
Liechtenstein in Bewegung brachte. Zudem kamen
die ersten Impulse zur Organisation und Verbesse-
rung des Feuerlöschwesens von der staatlichen Obrig-
keit, die bereits im späten 18. Jahrhundert für das
ganze Fürstentum geltende Ordnungen und Vorschrif-
ten erlassen hatte. Diese wurden später — je nach Be-
darf — durch “Vaduz-spezifische” Bestimmungen er-
gänzt. Der zeitliche Bogen, der im folgenden Bericht
gespannt wird, erstreckt sich über gut 200 Jahre. Erste
obrigkeitliche Erlasse regelten das Feuerlöschwesen
nur unzureichend. Erst die Feuerlöschordnung von 1812
stellte eine erste umfassende gesetzliche Regelung des
Brandschutzes in Liechtenstein dar. Bis zur Gründung
eines eigenen Vereins in Vaduz, der sich die Brand-
verhütung und -bekämpfung als eigentliches Tätig-
keitsziel gesetzt hatte, sollten nochmals über 50 Jahre
vergehen.
in seiner Einleitung: “Man hat mit Bedauern wahr-
nehmen müssen, wie ungemein sorglos viele von den
{nnwohnern des F. L. mit dem Feuer umgehen, als
wodurch sie nicht nur ihre eigenen Häuser, sondern
auch ihre Nachbarn und den ganzen Ort in die grösste
Gefahr setzen.” Dieses Dekret von 1790 enthielt im
wesentlichen die folgenden Vorschriften: Niemandem
war es erlaubt, mit “blossen Lichtern oder gar mit Kinn-
Fackeln” in den Stallungen und Scheunen herumzu-
gehen. Ebenso war es verboten, an diesen Orten Tabak
zu rauchen. Untersagt wurde auch das Feuerholen
über die Gasse sowie das Herumtragen von brennen-
dem Scheitholz und glühenden Kohlen. Streng bestraft
wurden inskünftig auch Untertanen, die in ihren
Häusern Ofentüren aus Holz, hölzerne Kamine oder
gar keine Schornsteine unterhielten. Gleichzeitig mit
diesem Erlass kündigte das Oberamt in Vaduz eine
[Inspektion an, welche die Begutachtung sämtlicher
Häuser und Feuerstellen in allen Gemeinden des
Landes zum Inhalt hatte. In Vaduz erfolgte die Visita-
Amtliches Dekret gegen hölzerne Kamine
Lange vor der Einführung der Feuerlöschordnung
von 1812 gab es Vorschriften, welche die Untertanen
des Fürstentums Liechtenstein zu einem vorsichtigen
und verantwortungsvollen Umgang mit Feuer und Licht
anhalten sollten. Der Erlass von Brandschutzbestim-
mungen war offenbar bitter nötig geworden. So be-
merkte ein oberamtliches Dekret vom 15. Dezember
1790, welches an sämtliche Gemeinden gerichtet war,