Zivilschutzraum mit Doppelnutzung
als Tiefgarage.
Schutzraum in der Tiefgarage
«Vorbeugen ist besser als heilen.» Dieser alte Sinnspruch gilt auch im Zivilschutz. Der
Bau von Schutzräumen ist eine wichtige und entscheidende Massnahme zum Schutz
der Bevölkerung bei Katastrophen. Mit ihnen ist immer zu rechnen. Sie können na-
türliche, zivilisatorisch-technische oder kriegerische Ursachen haben und können lo-
kal, regional, national oder gar international in Erscheinung treten. Auch Liechtenstein
ist dagegen nicht geschützt.
Personenschutzräume werden so gebaut, dass sie einer Druckbelastung von 1 atü
standhalten. Die Hülle muss pro m2 10 Tonnen Druck aufnehmen können und so kon-
struiert sein, dass sie nach aussen dicht gemacht und dann nur über spezielle Einläs-
se künstlich belüftet (z.B. bei Chemieunfällen) werden kann. Der Schutzraum ist ein
Zufluchtsort bei Belastungen durch Strahlen oder chemische Stoffe. Er bietet Schutz-
möglichkeiten und Notunterkunft bei Naturkatastrophen, Erdbeben und Trümmerge-
fahren.
Angaben zum vorliegenden Schutzraum:
Belegungs- und Parkplatzfläche m2 407
Raumvolumen m3 976
Personenschutzplätze SP 369
Plätze für Krankenstation SP 19
Wassertank m3 28
Sanitätszimmer m2 14
Büro für Gemeinde und Schutzraumorganisation m2 16
Küche und Vorratsraum m2 23
Ventilationsraum mit VA m2 6
Fäkaliengrube mit Elektro- und Handpumpe m3 1:5
Frischluft Lt/h 3600
Filterluft Lt/h 1800
Vorsitzender der Zivilschutzkommission
Alois Hoop
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