Die einzige Sprache, die sie verstehen...
Zwar reist die Sowjetdelegation schließlich ab, man läßt aber durch die
immer wieder erfolgende Entsendung eines sowjetischen Offiziers aus
Bern nicht locker. Auch das nützt aber nichts. Schließlich geben die
Sowjets auf. .
In einem Gespräch mit dem Verfasser meinte General Holmston mehr
als drei Jahrzehnte später zu diesem Thema, er teile die Auffassung des
Fürsten Franz Josef II. von Liechtenstein, daß die einzige Sprache, die
die Sowjets verstünden, ihre eigene sei; hartem, entschlossenem Auftre-
ten zollten sie Respekt. Ob sie es nun eingesehen haben oder nicht — auf
jeden Fall hatte die entschlossene und feste Haltung in diesem Fall
Erfolg gehabt. Wenn etliche der Internierten die gleiche Festigkeit
gehabt hätten, und nicht — wenn sie es auch aus verständlichen Gründen
taten —, den Versprechungen der Kommission gefolgt wären, würden sie
heute noch leben.
Eine bei Diskussionen über die Kriegs- und Nachkriegszeit immer wie-
der auftauchende Frage, die nach der Disziplin innerhalb dieser Truppe,
läßt sich auch erklären. In der Tat waren ja die Verhaltensweisen der
Rotarmisten in den von den Sowjets eroberten oder kontrollierten
Gebieten berüchtigt, und viele Menschen sahen im „Russen” ein Syno-
nym für Schrecken, Terror, Angst, für Disziplinlosigkeit schlechthin,
obwohl es ja auch Ausnahmen gab. Das disziplinierte Verhalten der
„liechtensteinischen Russen” dagegen war dazu ein Kontrast sonder-
gleichen, schließlich war man sich ja sehr nahegekommen, die Men-
schen erkannten einander als Menschen, nicht mehr als anonyme, frem-
de, nicht zu verstehende Uniform. Diese Disziplin von Menschen ver-
schiedenster Herkunft — der Erziehung und Ausbildung nach waren es ja
Monarchisten wie Kommunisten — basierte auf gewissen ungeschriebe-
nen Gesetzen, wie sie zum Beispiel unter Soldaten und Offizieren glei-
cher Nationalität in fremder Gefangenschaft gelten. Und auch der Gene-
cal hatte feste Vorstellungen davon, wie er seine Aufgabe beenden
wolle. Die Militärinternierung mußte gemäß internationalem Recht zu
einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen werden.
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