Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

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Schweiz) verwehrt. ‚Darunter fallen beispielsweise Baumeister, Zimmermeister, 
Steinmetzmeister, Gas- und Wasserleitungsinstallateure, Elektrotechniker, Technische 
Büros, Chemische Laboratorien u.v.a.m. Um ein nicht bewilligungspflichtiges 
gebundenes Gewerbe (z.B. Arbeitsvermittler, Versicherungsberater, Drucker, 
Fremdenführer, Gastgewerbe, Spediteur) auszuüben, müssen die Gewerbetreibenden 
aus Liechtenstein beim zuständigen Landeshauptmann um Erteilung der Nachsicht 
vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis ansuchen. : 
Bei einem EWR-Beitritt wären die Probleme des liechtensteinischen Gewerbes 
automatisch gelöst. Für Unternehmen aus EWR-Staaten enthält die österreichische 
Gewerbeordnung nämlich Sonderbestimmungen. Für den Fall eines Nichtbeitritts zum 
EWR wären die liechtensteinischen Gewerbetreibenden genau gleich (schlecht) 
gestellt wie ihre St. Galler Konkurrenten. Ob eine Lösung, z.B. durch den Abschluss 
eines bilateralen Staatsvertrages mit Österreich gefunden werden könnte, ist offen. 
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PERSONENFREIZÜGIGKEIT 
5.1. Personenfreizügigkeit als Chance 
Personenfreizügigkeit bedeutet (vor allem, aber nicht nur) für junge Liechten- 
steinerinnen. und Liechtensteiner die Freiheit, sich um Stellen im gesamten EWR- 
Ausland zu bewerben. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass 
Schweizer zunehmend Probleme haben, in EWR-Staaten Arbeitsbewilligungen zu 
erhalten. Das gilt natürlich auch für die Beschäftigung in schweizerischen Auslands- 
niederlassungen. 
5.2. _Personenfreizügigkeit als Risiko 
Angesichts der geographischen Verhältnisse Liechtensteins liegt es freilich in der 
Natur der Dinge, dass die im EWR verbürgte Personenfreizügigkeit primär unter dem 
Aspekt einer übermässigen Zuwanderung mit negativen Folgen für Grundstückspreise, 
Mieten und Umwelt gesehen wird. Zu solchen Befürchtungen besteht indes spätestens
	        

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