Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

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b. Rückgang der Auslandsinvestitienen in der Schweiz 
Die Auslandsinvestitionen in die Schweiz sind seit 1990 rückläufig. 1993 ist es 
erstmals seit Bestehen der einschlägigen Statistik zu einer Desinvestition, d.h. zu 
einem Rückzug von Investitionen gekommen. 
Die genannte Entwicklung fällt umso schwerer ins Gewicht, als die Schweiz über sehr 
positive Standortfaktoren wie Ausbildung, (unbürokratische) Infrastruktur, Sozialklima, 
Arbeitsfriede, Arbeitsintensität und lange Arbeitszeiten verfügt. 
3. 
3.1: 
a. 
AUSWIRKUNGEN AUF DEN LIECHTENSTEINISCHEN FINANZPLATZ 
Zugang zu den Finanzdienstleistungen 
Rechtsanwälte und Treuhände: 
Der EWR ist geeignet, bei den spezifisch liechtensteinischen Finanzdienstleistungen 
ein Mehr an Konkurrenz zu schaffen. Indes sind im Vorfeld der Abstimmung 
gesetzgeberische Massnahmen getroffen worden, welche den einheimischen 
Anbietern rechtliche Vorteile einräumen. Zunächst müssen Rechtsanwälte und 
Treuhänder aus dem EWR-Ausland, welche sich im Fürstentum niederlassen oder hier 
Dienstleistungen erbringen wollen, eine Eignungsprüfung ablegen. Viel wichtiger ist 
aber die Tatsache, dass der für die Erbringung der besonderen liechtensteinischen 
Finanzdienstleistungen wichtige Treuhänderberuf im EWR-Ausland kaum ein Pendant 
findet. Damit wird es in vielen Fällen bereits an der Gleichwertigkeit des ausländischen 
Abschlusses fehlen. Überdies. haben die einheimischen Wirtschaftsteilnehmer den 
Vorteil, dass sie sowohl die tatsächlichen als auch die rechtlichen Verhältnisse des 
Fürstentums kennen:
	        

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