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b. Rückgang der Auslandsinvestitienen in der Schweiz
Die Auslandsinvestitionen in die Schweiz sind seit 1990 rückläufig. 1993 ist es
erstmals seit Bestehen der einschlägigen Statistik zu einer Desinvestition, d.h. zu
einem Rückzug von Investitionen gekommen.
Die genannte Entwicklung fällt umso schwerer ins Gewicht, als die Schweiz über sehr
positive Standortfaktoren wie Ausbildung, (unbürokratische) Infrastruktur, Sozialklima,
Arbeitsfriede, Arbeitsintensität und lange Arbeitszeiten verfügt.
3.
3.1:
a.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN LIECHTENSTEINISCHEN FINANZPLATZ
Zugang zu den Finanzdienstleistungen
Rechtsanwälte und Treuhände:
Der EWR ist geeignet, bei den spezifisch liechtensteinischen Finanzdienstleistungen
ein Mehr an Konkurrenz zu schaffen. Indes sind im Vorfeld der Abstimmung
gesetzgeberische Massnahmen getroffen worden, welche den einheimischen
Anbietern rechtliche Vorteile einräumen. Zunächst müssen Rechtsanwälte und
Treuhänder aus dem EWR-Ausland, welche sich im Fürstentum niederlassen oder hier
Dienstleistungen erbringen wollen, eine Eignungsprüfung ablegen. Viel wichtiger ist
aber die Tatsache, dass der für die Erbringung der besonderen liechtensteinischen
Finanzdienstleistungen wichtige Treuhänderberuf im EWR-Ausland kaum ein Pendant
findet. Damit wird es in vielen Fällen bereits an der Gleichwertigkeit des ausländischen
Abschlusses fehlen. Überdies. haben die einheimischen Wirtschaftsteilnehmer den
Vorteil, dass sie sowohl die tatsächlichen als auch die rechtlichen Verhältnisse des
Fürstentums kennen: