2.1. Positive Erfahrungen Österreichs nach dem EWR-Beitritt
Die österreichische Industrie hat den EWR-Beitritt ihres Landes zu keinem Zeitpunkt
bedauert. Gleiches gilt für die übrigen (bisherigen) EWR-Staaten Schweden, Finnland,
Island und Norwegen. Die Tatsache, dass Österreich, Finnland und Schweden den
EWR nach nur einjähriger Mitgliedschaft zugunsten eines EU-Beitritts verlassen
haben, ist einzig darauf zurückzuführen, dass ihnen der im EWR zu erreichende
Integrationsgrad nicht weit genug gegangen ist.
2.2. Negative Erfahrungen der Schweiz nach dem EWR-Neini
Mit diesen durchwegs zufriedenen Stellungnahmen kontrastiert die Position der
Schweizer Industrie deutlich. Die Auswirkungen des EWR-Neins für den Industrie-
standort Schweiz sind zwei Jahre nach der Volksabstimmung überwiegend negativ.
Standortverlagerungen in den EWR-Raum
Eine vom /nstitut für Europarecht an der Hochschule St. Gallen im Sommer
1994 durchgeführte repräsentative Umfrage hat Diskriminierungen der St. Galler Indu-
strie in den folgenden Bereichen aufgezeigt: (1) Insgesamt 70 % der grenzüber-
schreitend tätigen Unternehmen sind der Auffassung, dass sie durch im Vergleich zu
EWR-Unternehmen intensivere Kontrollen und eine langsamere Abfertigung an der
Grenze behindert werden. (2) 45 % der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen sind
durch technische Handelshemmnisse und bei der Prüfung und Zertifizierung techni-
scher Produkte erheblich belastet. (3) Unter den Freihandelsabkommen mit den ost“
und mitteleuropäischen Staaten können die Schweizer Produzenten Materialien aus
der EU nicht wie gewohnt problemlos einsetzen. Damit werden Exporte in die
Wachstumsmärkte der mittel- und osteuropäischen Reformstaaten behindert.
49 % der grenzüberschreitend tätigen Firmen im Kanton sind deshalb der Auffassung,
der Standort St. Gallen habe sich verschlechtert; nur 37 % halten die Standortqualität
für unverändert oder gar verbessert. 53 % der grenzüberschreitend tätigen Unter-