Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

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(2) Der Bereich der Steuern wird vom EWR nicht erfasst. Das ist wichtig, weil 
günstige steuerliche Rahmenbedingungen ein wichtiger Faktor sind, um Investitionen 
anzuziehen. 
(3) Die Landwirtschaft ist im EWR ausgeklammert. 
(4) Der EWR sieht weder eine Teilnahme an der politischen Union noch eine 
solche an der Wirtschafts- und Währungsunion (Vertrag von Maastricht) vor. 
IV. WELCHE CHANCEN UND RISIKEN BRINGT DER EWR DEM FÜRSTENTUM 
LIECHTENSTEIN? 
VORBEMERKUNGEN 
Im Gegensatz zu anderen europäischen Kleinstaaten wie z.B. Andorra oder San 
Marino beruht die liechtensteinische Wirtschaft nicht nur auf einem, sondern auf drei 
Pfeilern: Industrie, Finanzdienstleistungen und Gewerbe. Die wirtschaftlichen 
Auswirkungen des EWR-Abkommens können nur beurteilt werden, wenn alle drei 
Sparten in den Blick genommen werden. Die Entscheidungsgrundlagen für die 
anzustellenden Prognosen sind freilich gegenüber 1992 erheblich verbessert. Es 
liegen die Erfahrungen Österreichs auf der einen und die der Schweiz auf der anderen 
Seite vor. 
2. 
AUSWIRKUNGEN AUF DIE INDUSTRIE 
Die liechtensteinische Industrie ist auf den EWR-Beitritt angewiesen. Der freie Zugang 
zum Binnenmarkt spielt insbesondere für die reinen Exporteure, die im Fürstentum 
zahlreich vertreten sind, eine grosse Rolle. Für viele Produkte besteht praktisch kein 
Heimmarkt.
	        

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