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(2) Der Bereich der Steuern wird vom EWR nicht erfasst. Das ist wichtig, weil
günstige steuerliche Rahmenbedingungen ein wichtiger Faktor sind, um Investitionen
anzuziehen.
(3) Die Landwirtschaft ist im EWR ausgeklammert.
(4) Der EWR sieht weder eine Teilnahme an der politischen Union noch eine
solche an der Wirtschafts- und Währungsunion (Vertrag von Maastricht) vor.
IV. WELCHE CHANCEN UND RISIKEN BRINGT DER EWR DEM FÜRSTENTUM
LIECHTENSTEIN?
VORBEMERKUNGEN
Im Gegensatz zu anderen europäischen Kleinstaaten wie z.B. Andorra oder San
Marino beruht die liechtensteinische Wirtschaft nicht nur auf einem, sondern auf drei
Pfeilern: Industrie, Finanzdienstleistungen und Gewerbe. Die wirtschaftlichen
Auswirkungen des EWR-Abkommens können nur beurteilt werden, wenn alle drei
Sparten in den Blick genommen werden. Die Entscheidungsgrundlagen für die
anzustellenden Prognosen sind freilich gegenüber 1992 erheblich verbessert. Es
liegen die Erfahrungen Österreichs auf der einen und die der Schweiz auf der anderen
Seite vor.
2.
AUSWIRKUNGEN AUF DIE INDUSTRIE
Die liechtensteinische Industrie ist auf den EWR-Beitritt angewiesen. Der freie Zugang
zum Binnenmarkt spielt insbesondere für die reinen Exporteure, die im Fürstentum
zahlreich vertreten sind, eine grosse Rolle. Für viele Produkte besteht praktisch kein
Heimmarkt.