Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Entstehung des EWR-Projekts 
formell voneinender getrennte Rechtsordnungen (sog. dedoublement des ordres 
juridiques et institutionnels paralleiles). Der EWR unterscheidet sich nach dieser 
Auffassung von einem bilateralen völkerrechtlichen Abkommen nicht hinsichtlich der 
vertragsrechtlichen Grundlagen, sondern mit Bezug auf die Masse des zu harmonisie- 
renden Rechts, die Globalität der wirtschaftsrechtlichen Substanz °. Folgt man 
diesem Approach, so entwickelt sich das Recht in EWR und EG autonom. Alle 
Beteiligten haben ein Initiativrecht. Da aber eine Übereinstimmung des EWR-Rechts 
mit dem EG-Recht anzustreben ist, sind die Parteien gehalten, die Weiterentwicklung 
der parallelen Rechtsordnungen zeitlich und sachlich abzustimmen. Dabei kommt den 
Bemühungen um Konsensfindung nach Treu und Glauben ein besonderer Stellenwert 
Zu. 
Die EG-Kommission liess sich demgegenüber vom Grundsatz leiten, die Ent- 
scheidungsautonomie der Gemeinschaft dürfe nicht beeinträchtigt werden. Sie legte 
deswegen ein Modell vor, bei dem die EFTA am "decision shaping”, nicht aber am 
"decision making" beteiligt war. Die Position der Kommission entsprach den 
“Interlakenbedingungen". Sie war aber auch durch die Haltung des Europäischen 
Parlaments geprägt, das befürchtete, bei einem Zugeständnis in der Mitentscheidungs- 
frage noch mehr an den Rand gedrängt zu werden °_Die Haltung der Gemeinschaft 
entsprach ihrem theoretischen Ansatz. Danach schafft der EWR nicht eine dem EG- 
Recht übergeordnete Rechtsordnung, sondern bedeutet eine völkerrechtliche 
Ausdehnung des EG-internen Rechts. Mitbestimmung kann nur erhalten, wer der 
Gemeinschaft beitritt. 
35 
Vgl. dazu Spinner, 410 f.; Thürer, Auf dem Wege zu einem Europäischen 
Wirtschaftsraum?. 94 ff.: Krafft, NZZ Nr. 251 v. 29. 10. 1990, 17. 
Vgl. NZZ Nr. 257 v. 4./5. 11. 1989, 33; Nr. 273 v. 23. 11. 1989, 35; Nr. 296 v. 
20. 12. 1989, 31; Nr. 296 v. 20. 12. 1989, 31.
	        

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