Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Entstehung des EWR-Projekts 
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für die zweitgenannte Lösung. Es nahm denn auch von Anfang an als gleichberechtig- 
te Partei an den Verhandlungen teil. Die sich abzeichnende Verbreiterung des 
europäischen Integrationsprozesses wurde als "ein für den europäischen Kontinent 
begrüssenswerter Prozess, an dem sich Liechtenstein angemessen beteiligen 
möchte", verstanden °, Dieses Heraustreten aus dem Schatten der Schweiz war vor 
dem Hintergrund anderer aussenpolitischer Schritte wie der Mitgliedschaft beim 
Europarat, der Teilnahme an der KSZE (heute: OSZE) und dem UNO-Beitritt nur 
folgerichtig. 
Al. Verhandlungsverlauf 
Vorverhandlungen 
Die EFTA-Regierungschefs reagierten auf ihrem Osloer Gipfel vom 15. März 1989 
Dositiv auf den Vorschlag des Kommissionspräsidenten. In der Folge bildeten EG und 
EFTA eine Gruppe hoher Beamter der EG-Kommission und der EFTA-Staaten. Dieses 
Gremium erarbeitete in fünf Verhandlungsgruppen bis zum Oktober 1989 eine vorläufi- 
ge Durchführbarkeitsstudie. Damit war die sog. /dentifikationsphase beendet. Am 19. 
12. 1989 beschlossen die Aussenminister der beteiligten Staaten, formelle Verhandlun- 
gen über den Abschluss eines EWR-Vertrages aufzunehmen. Zunächst folgte aller- 
dings die sog. Explorationsphase, welche von Januar bis zum 20. März 1990 dauerte. 
Die Gespräche wurden fortgeführt, und am 20. Juni 1990 begannen in Brüssel die 
eigentlichen Verhandlungen über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums. 
Die EFTA-Staaten waren bereits im Oktober 1989 übereingekommen, mit einer 
Stimme zu sprechen. 
A Das Fürstentum Liechtenstein und der Europäische Wirtschaftsraum, 
Schriftenreihe der Regierung Nr. 1 - 1992, 34.
	        

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