Entstehung des EWR-Projekts 36
wenig Eindruck. Die offizielle Aufmerksamkeit richtete sich vielmehr auf ein Interview
de Clercqs in der Schweizerischen Handelszeitung, das dem traditionellen helveti-
schen Bilateralismus eine Zukunftschance zu geben schien *. Die Interlakenbedin-
gungen bildeten in der Folge eine konstante Grósse in der Politik der Gemeinschaft.
Der Ministerrat stimmte ihnen am 20. Juli 1987 zu *. Die Kommission ihrerseits
wiederholte die drei Punkte beim EFTA-Treffen vom 27. Januar 1988.
Angesichts der bescheidenen Ergebnisse des Luxemburger Programms ([1]
Einheitliches Verzollungsdokument, [2] Vereinfachung des Transits, [3] erweiterte
Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung) waren EG und EFTA ab Frühjahr
1988 bestrebt, dem Projekt der Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums
neuen Schwung zu geben. Anlässlich des EG-EFTA Ministertreffens vom 2. Februar
1988 in Brüssel veröffentlichten die Minister eine acht Punkte umfassende Gemeinsa-
me Erklärung, welche die Prinzipien und Ziele der EG-EFTA-Kooperation bekräftigte.
Angestrebt wurde nach wie vor ein pragmatisches Vorgehen auf multilateraler und
bilateraler Ebene.
Der erste Integrationsbericht des schweizerischen Bundesrates von 1988 lehnte einen
EG-Beitritt erneut ab. Mögliche neue Formen der Zusammenarbeit (Abschluss eines
Assoziationsabkommens oder eines globalen Rahmenabkommens oder Schaffung
einer Zollunion EG-EFTA) wurden zwar diskutiert, aber allesamt verworfen. Immerhin
äusserte die Regierung, soweit ersichtlich erstmals, offiziell die Furcht, der Integra-
tionsschub der Zwölfergemeinschaft könnte Aussenseiter beeinträchtigen. Der
Bundesrat führte weiter aus, dass er seine Haltung zur EG von nun an ständig kritisch
hinterfragen werde ^.
45 SHZ v. 29. 5. 1987.
ae Vor allem Punkt zwei sollte in der spáteren EWR-Verhandlungen eine zentrale
Rolle spielen.
7 BBI 1988 III 249, 251, 381.