Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Entstehung des EWR-Projekts 
35 
sich bei einer Umfrage der Wochenzeitschrift "L’Hebdo" im November 1986 54,6 % 
der Romands für einen EG-Beitritt ausgesprochen hatten, mit genau denselben 
Argumenten verworfen wie 1950 bzw. 1957. 
Auch als sich ab 1987 in Österreich und in den skandinavischen Staaten die Stimmen 
für einen EG-Beitritt mehrten, änderte sich an der Haltung der offiziellen Schweiz 
nichts. Bern kaprizierte sich vielmehr darauf, den EFTA-Partnern solche Gelüste unter 
Berufung auf die Richtigkeit des bilateralen Weges auszureden. Diese Bremserrolle 
hat bei manchen (ehemaligen) EFTA-Staaten zu Verstimmungen geführt, die bis auf 
den heutigen Tag nicht ganz ausgeräumt sind. 
Es ist ein Charakteristikum der damaligen helvetischen Europadiplomatie, dass sie - 
jedenfalls offiziell - nur die Töne aus Brüssel zur Kenntnis nahm, welche die eigene 
Position zu stützen schienen. Alles andere wurde verdrängt ©. Diese selektive 
Wahrnehmung wird besonders deutlich am Beispiel der Äusserungen des für Aus- 
senbeziehungen der Gemeinschaft zuständigen Kommissars de Clercq am Jahres- 
treffen der EFTA-Minister mit der Kommission am 20. Mai 1987 in Interlaken. Bei dem 
Anlass wurden zunächst die beiden Vereinbarungen betreffend die Einführung eines 
einheitlichen Verzollungsdokuments und ein gemeinsames Verfahren für Transitgüter 
unterzeichnet. Es handelte sich um die ersten Abkommen, welche (im Rahmen des 
Luxemburger Programms) zwischen der Gemeinschaft und der EFTA als Gruppe 
abgeschlossen wurden *“. De Clercq nannte sodann drei Prinzipien bezüglich der 
Grundvoraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit von EG und EFTA aus der 
Sicht der Kommission: (1) Priorität für die interne Integration der Gemeinschaft (d.h. 
Vollendung des Binnenmarktes), (2) Wahrung der Entscheidungsautonomie der 
Gemeinschaft und (3) Notwendigkeit, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vorteilen 
und Pflichten zu erreichen. Diese "Interlakenbedingungen" machten jedoch in Bern 
nn 
Die gleiche Beobachtung lässt sich im Zusammenhang mit der Mitbestim- 
mungsfrage bei den EWR-Verhandlungen machen. Vgl. unten, 2. Kap. Ill. 3. 
EG-Bulletin 5-1987, Ziff. 2.1.53 und 2.1.54.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.