Entstehung des EWR-Projekts
32
durch folgende Massnahmen: Harmonisierung von Normen, Eliminierung von techni-
schen Hemmnissen, Vereinfachung der Grenzformalitäten und Ursprungsregeln,
Ausschaltung von unfairen Handelspraktiken und staatlichen Beihilfen, welche gegen
die Freihandelsabkommen verstossen sowie Liberalisierung des Öffentlichen
Beschaffungswesens. Die Minister stimmten ferner darin überein, dass die zunehmen-
de Interdependenz von EG- und EFTA-Staaten eine vertiefte Zusammenarbeit vor
allem im Bereich Forschung und Entwicklung notwendig machte. Ebenso sollte die
Kooperation auf den Gebieten Transport, Landwirtschaft, Fischerei und Energie
intensiviert werden. Weiter wurden Konsultationen, Kontakte und der Austausch von
Informationen in den Sparten Arbeitsbedingungen, Sozialpolitik, Kultur, Konsumenten-
Schutz, Umwelt, Tourismus und Geistiges Eigentum ins Auge gefasst. Schliesslich
sollten auch die Konsultationen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, inson-
derheit im Rahmen des Nord-Süd-Dialogs, verstärkt werden ©.
Im Anschluss an das Treffen wurde ein umfassendes Folgeprogramm entworfen, das
sich auf 15 Verhandlungsgebiete erstreckte und beispielsweise die Verwirklichung der
vier Grundfreiheiten postulierte. Der Arbeitsplan wurde in den nächsten Jahren sogar
noch ausgedehnt. Das neue am Luxemburger Programm war der multilaterale Ansatz,
der den bisherigen bilateralen Approach ergänzte. Die EFTA trat der EG erstmals als
Block gegenüber, auch wenn man vom "Sprechen mit einer Stimme" noch entfernt
War.
In den Jahren 1984 bis 1987 fand kaum ein Treffen EG-EFTA-Staaten statt, sei es auf
der bilateralen oder auf der multilateralen Ebene, ohne dass die Umsetzung des
Luxemburger Programms auf der Tagesordnung stand. Greifbare Ergebnisse waren
freilich kaum zu verzeichnen. In der Praxis konzentrierte sich das Folgeprgramm von
Anfang an auf die weitere Liberalisierung des Warenverkehrs und auf den Ausbau der
Zusammenarbeit in der Sparte Forschung und Entwicklung. Die übrigen Gebiete
35
EG-Bulletin 1984-4, 10 f.