Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

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Wettbewerbsregeln 
Standortbestimmung 
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Die Wettbewerbsvorschriften des FHA sind In der Schweiz nur ungenügend beachtet 
worden. Art. 23 FHA wurde jeder praktischen Stosskraft beraubt, indem die 
herrschende Lehre sich unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens darauf 
verständigte, die Bestimmung sei nicht unmittelbar anwendbar **, Das Bundesgericht 
hat diese Lesart in seinem Urteil Stanley Adams abgesegnet *. Die Gemeinschaft 
kümmerte sich wenig um solche Auslegung des Art. 23 FHA durch das Bundesgericht, 
da sie das Auswirkungsprinzip kontinuierlich verschärfte und dabei mehrfach auch 
Schweizer Unternehmen nach Art. 85/86 EGV ins Recht fasste %. 
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Jurchsetzung 
Nach Art. 23 Abs. 2, 27 FHA kann eine Vertragspartei, welche ein Verhalten als mit 
Art. 23 Abs. 1 FHA unvereinbar ansieht, den Gemischten Ausschuss anrufen. Führen 
weder Konsultationen noch autonome Vorkehren zur Beseitigung der Praktiken, so 
kann die geschädigte Partei gemäss der Schutzklausel des Art. 27 FHA Zölle und 
Zollbestandteile wieder einführen. 
4.2. Weitere bilaterale Verträge 
Mit dem Freihandelsabkommen lebte die Schweiz neben der Gemeinschaft bis in die 
achtziger Jahre nicht nur problemlos, sondern komfortabel. Der Bundesrat hatte 
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I 
Vgl. insbesondere Arnold Koller, 610. 
3GE 104 IV 175, 179 f. - Stanley Adams. 
Vgl. v.a. EuGH Rs. ICI, Geigy und Sandoz, Sig. 1972, 619 ff., 845 ff.; WuW/E 
EWG/MUV 345, 829 ff. (1988) Zellstoffhersteller. Die Kommission hat sich, 
soweit ersichtlich, nur in einem einzigen Fall auf Art. 23 FHA berufen, als die 
Gemeinschaft wegen der Schweizer Abwehrmassnahmen mit dem Aus- 
wirkungsprinzip nicht weiter kam (EUGH Sig. 1979, 461 - Hoffmann La Roche). 
Urlesberger hat daher Recht mit seiner Feststellung, die Kommission mache 
"regelmässig einen Bogen" um Art. 23 FHA (53 ff.).
	        

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