VORWORT
Das liechtensteinische Volk hat am 13. Dezember 1992, eine Woche nach dem
schweizerischen Nein, dem EWR-Abkommen zugestimmt. Im Blick auf die schweizeri-
sche Nichtteilnahme hat das Fürstentum das EWR-Abkommen aber nicht ratifiziert,
sondern zunächst eine EWR-verträgliche Neufassung des Zollvertrags mit der Schweiz
ausgehandelt. Aufgrund eines Zusatzprotokolls zum EWRA kann das Land dem EWR
auch später beitreten. Die Verhandlungen über die Änderung des Zollvertrags sind
1994 erfolgreich abgeschlossen worden. Die schweizerischen Räte haben die
Anpassungen genehmigt. Der EWR-Rat seinerseits hat den neuen Zollvertrag am 20.
Dezember 1994 als EWR-kompatibel bezeichnet und gleichzeitig zahlreiche
Änderungen des EWR-Abkommens zugunsten Liechtensteins beschlossen. Damit wird
das liechtensteinische Volk in der ersten Hälfte 1995 über ein Gesamtpaket
angepasstes EWR-Abkommenf’revidierter Zollvertrag abzustimmen haben. Ein Nein
zu dieser Vorlage wäre zunächst gleichbedeutend mit dem Nichtbeitritt zum EWR. Die
weiteren Konsequenzen eines solchen Schritts hingen aller Wahrscheinlichkeit nach
von der Schweiz ab. Die gegenwärtige europapolitische Lage der Schweiz wird indes
nur verständlich, wenn man die Geschichte der helvetischen Integrationspolitik
nachzeichnet.
Die vorliegende Studie nimmt in einem ersten Kapitel eine Standortbestimmung vor.
Dabei geht es darum, den Status quo im Sinne dessen, was derzeit rechtliche Geltung
hat, aufzunehmen. Das Verhältnis zur Schweiz wird entscheidend durch den
Zollvertrag von 1923 geprägt. Die Beziehungen zur Europäischen Union stehen im
Zeichen des traditionellen Vertretungsmodells durch die Schweiz. In einem zweiten
Kapitel sind die Vorgeschichte, die Entstehung und die Realisierung des EWR-Projekts
abzuhandeln. Der EWR ist als Konstruktion nur aus seiner Entstehungsgeschichte
heraus zu verstehen. Diese Phase ist durch eine kontinuierlich sich verstärkende
Emanzipation Liechtensteins gekennzeichnet, die in den verschiedenen Abstimmungs-
ergebnissen vom 6. bzw. 13. Dezember 1992 ihren Höhepunkt gefunden hat. Daran
anschliessend werden die Grundzüge des EWR-Abkommens dargestellt. Ein viertes
Kapitel ist dem neuen Zollvertrag gewidmet. Hier stehen vor allem die Gesichtspunkte