Alternativen zum EWR 143
6. KAPITEL ALTERNATIVEN ZUM EWR
l. Eigenstándige Alternativen
1. Bilateralismus nach Schweizer Muster
Ob Liechtenstein nach einer Ablehnung des EWR mit der EU sofort bilaterale
Verhandlungen mit Aussicht auf Erfolg führen könnte, darf bezweifelt werden. Man
wird nicht übersehen, dass die viel grössere Schweiz volle zwei Jahre auf die
Eröffnung solcher Verhandlungen gewartet hat. Die aussenpolitische Situation
Liechtensteins wäre nach einem EWR-Nein wahrscheinlich noch problematischer als
die der Schweiz nach dem 6. Dezember 1992. In diesem Zusammenhang ist
nochmals auf die entgegenkommende Behandlung von Sonderwünschen des
Fürstentums durch den EWR-Rat am 20. Dezember 1994 hinzuweisen. Im übrigen
stellt sich die Frage, welche Ziele das Fürstentum mit bilateralen Verhandlungen
erreichen möchte. Hier darf der Hinweis nicht fehlen, dass das schweizerische
Programm des Bilateralismus, so wie es vom Bundesrat konzipiert und von den
grossen Parteien gutgeheissen worden ist, inhaltlich nichts anderes darstellt als den
Versuch, den EWR gewissermassen scheibchenweise zu bekommen 267, Wenn
Liechtenstein den Zugang zum Binnenmarkt auf einmal haben kann, so wäre es
schlecht beraten, in der Hoffnung auf bilaterale Ersatzlósungen nein zu stimmen.
Dabei ist bereits heute abzusehen, dass der Bilateralismus kein valabler Ersatz für die
Integration ist, weder wirtschaftlich noch politisch. Er kann lediglich als Über-
brückungsmassnahme zur Schadenbegrenzung eine Rolle spielen. Im Gegensatz zur
Schweiz hat Liechtenstein derzeit keinen Anlass, über eine Schadenbegrenzung
nachzudenken. Die liechtensteinische Integrationspolitik kann nicht darin bestehen,
dass sich das Land zunáchst -sehenden Auges - einen Schaden zufügt und
anschliessend über Massnahmen zu seiner Begrenzung nachdenken will.
267 Ob die Institutionenfrage durchgángig nach dem Vorbild des Freihandelsabkom-
mens, d.h. mit einem Gemischten Ausschuss, gelóst werden kann, muss sich
erst noch weisen.