Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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Funktionieren des EWR-Abkommens nicht durch die regionale Union zwischen 
Liechtenstein und der Schweiz beeinträchtigt wird” erfüllt ist *°. Darin ist nicht nur 
ain Zugeständnis an Liechtenstein zu sehen. Angesichts der langen Erfahrung der EU 
mit Assoziationsverträgen aller Art darf die Zustimmung durchaus auch als Richtig- 
keitsbescheinigung interpretiert werden. Dass die Europäische Union hier aus 
Gefälligkeit ein Vertragswerk abgesegnet haben könnte, von dessen Funktionsfähigkeit 
sie nicht überzeugt ist, kann ausgeschlossen werden. Die liechtensteinischen EWR- 
Skeptiker haben in der Vergangenheit die Ungewissheit über die Haltung Brüssels als 
Argument gegen den neuen Zollvertrag (und damit auch gegen einen EWR-Beitritt des 
Fürstentums) verwendet. Nach dem Ja der EU müssen sie ihre Position insoweit 
revidieren. 
2. 
Wirtschaftliche roge. 
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der 
Zugehörigkeit zu zwei Wirtschaftsräumen im Fürstentum sowohl Waren nach 
Schweizer Recht als auch nach EWR-Recht erhältlich sein werden. Das bringt 
unzweifelhaft Vorteile für die Konsumenten, denen ein grösseres Warenangebot zu 
teilweise günstigeren Preisen zur Verfügung stehen wird *®, 
% Dokument EEE 1610/94 (Presse 280-G), 2. 
266 
ZWR-Briefkasten des Amts für Volkswirtschaft, Liechtensteiner Volksblatt v. 22. 
10. 1994. 7.
	        

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