Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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bindend verstanden worden ist ®”, Mehr zu erwarten, wäre angesichts der eben 
angelaufenen bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz, bei denen der freie 
Personenverkehr jedenfalls aus der Sicht der EU im Zentrum steht, vollkommen 
unrealistisch gewesen. 
Damit wird den Interessen Liechtensteins auf Dauer in einer Weise Rechnung 
getragen, die noch vor kurzem kaum denkbar schien. Von besonderer Bedeutung ist 
die Gemeinsame Erklärung zu den Schutzmassnahmen. Wenn die Anrufung der 
Schutzklausel für Liechtenstein unnötig wird, so entfällt auch die Möglichkeit der 
Vertragspartner, Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Vermutungen, wonach 
Übergangsfrist, Reviewklausel, Schutzklausel und einseitige Erklärung praktisch 
wertlos seien, müssen angesichts dieses Entgegenkommens der EU revidiert werden. 
In diesem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass ein ähnliches 
Nachgeben der EU gegenüber der Schweiz in den bilateralen Verhandlungen äusserst 
unwahrscheinlich ist. Darauf wird bei der Erörterung der Alternativen zum EWR für 
Liechtenstein zurückzukommen sein. 
Jl. 
Öffentliches Auftragswesen 
status 
JU0 
Das öffentliche Auftragswesen ist im Fürstentum Liechtenstein bislang, genau wie in 
der angrenzenden Schweiz, Gegenstand zahlreicher Beschränkungen. Eine Umfrage 
in St. Gallen hat unlängst ergeben, dass die Tätigkeit der Unternehmen im Kanton 
durch verschiedene Faktoren behindert wird. Rund ein Drittel der Firmen hat 
Schwierigkeiten bei der Akquirierung bzw. Ausführung öffentlicher Aufträge, und zwar 
sowohl in der Schweiz als auch in der EU. Unter verschiedenen konkret benannten 
Problemen spielen die rechtlichen Regelungen (Einkaufs- und/oder Submissions- 
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Vgl. etwa NZZ v. 21. 12. 1994, 21: "Liechtenstein - ein EWR-Fall für sich"; St. 
Galler Tagblatt v. 21. 12. 1994: "Ausländerfrage - Ausnahme nur für Liechten- 
stein".
	        

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