Schlüsselfragen des EWR
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landkontrolle der freie Zugang zum Binnenmarkt gewährleistet ist. Das würde den
Versicherungsplatz Liechtenstein gegenüber der Schweiz klar bevorteilen 1?
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Inhaltliche Schranken der Finanzdienstleistungsaktivitäten
3.1. Problem des Regulierungsgeia
wi
Einer verbreiteten Auffassung zufolge ist die Beibehaltung eines signifikanten Regulie-
rungsgefälles zu anderen Ländern und insonderheit auch zur Schweiz für die liechten-
steinische Finanzdienstleistungsbranche lebenswichtig. Hauser/Frick vermuten, dass
über 90 % der den liechtensteinischen Banken zufliessenden Gelder aufgrund des in
Liechtenstein herrschenden Geheimnisschutzes ins Land kommen '*. Leo Schuster
stellt dazu fest: "Sowohl die Finanzinstitute wie die Regierung selbst müssen also die
Aufrechterhaltung eines möglichen, aber gleichzeitig auch nötigen Regulierungs-
gefälles zur Überlebensstrategie erheben." '®
In der Vergangenheit bestand auch von seiten der Schweiz ein Interesse an einem
solchen Regulierungsgefälle. Das erklärt sich aus der traditionellen Zubringerfunktion
Liechtensteins für den Finanzplatz Schweiz. Ob dieses Interesse auch für die Zukunft
gegeben sein wird, darf bezweifelt werden. In manchen Bereichen sind die liechten-
steinischen Privilegien eher von Bern bedroht als von Brüssel '*
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Vgl. zum beschränkten Anwendungsbereich des Versicherungsabkommens EU-
Schweiz oben, 1. Kap. Exkurs.
Hauser/Frick, 7.
Schuster, Auswirkungen auf die Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein, 60.
Vgl. dazu unten, 6. Kap. Il. 1.