Schlüsselfragen des EWR
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cc. . Ausweitung des Geschäftsvolumens
Die Fürstliche Regierung hat bereits vor der Abstimmung vom 13. Dezember 1992 die
Erwartung geäussert, die Liberalisierung der Rechtsanwalts- und Treuhändertätigkeit
werde neben einer Intensivierung des Wettbewerbs auch zu einer Ausweitung des
Geschäftsvolumens führen ’”. Die Studie von Graf/Eidenbenz/Marti betrachtet eine
solche Entwicklung, die dazu führen würde, "dass die bisherigen Marktteilnehmer zwar
bezüglich ihrer Wachstumsmöglichkeiten eingeschränkt werden, jedoch keine
Einbussen erleiden”, zumindest als Möglichkeit '°% Im Blick auf die Bemühungen
anderer EWR-Staaten, die Kapitalflucht einzudämmen oder sie wenigstens auf einem
für sie vertretbaren Niveau zu halten, sollte freilich ein gewisses Mass nicht
überschritten werden '°. Aus der Sicht des Staatshaushalts ist ohnedies ent-
scheidend, dass die erforderlichen Einkünfte erbracht werden.
Ääd.
Kompensation allfälliger Einkommenseinbussen durch Aktivitäten im EWR-
Zaum
Die Frage, ob man allfällige Einkommensverluste der einheimischen Akteure in
Liechtenstein durch Geschäfte im EWR-Ausland auffangen kann; muss differenziert
beantwortet werden '®. Soweit es um die spezifisch liechtensteinischen Erbrin-
gungsformen von Dienstleistungen geht, bestehen Probleme. Offshore-Aktivitäten
können in den wenigsten EWR-Staaten entfaltet werden. Immerhin besteht beispiels-
weise die Möglichkeit, auch in Luxemburg aktiv zu werden. Die Erbringung anderer
Dienstleistungen ist im ganzen EWR möglich.
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FS-)
SQ
*
Das Fürstentum Liechtenstein und der
Schriftenreihe der Regierung Nr. 1-1992, 13.
Europäische Wirtschaftsraum,
28.
Die Gefahr eines unkontrollierten Wachstums wird auch im eben zitierten
Bericht der Fürstlichen Regierung angesprochen (13); vgl. zur Rechtslage bei
jen Besonderen Gesellschaftsteuern unten, 5. Kapitel Ill. 3. 3.6.
Zutreffend Graf/Eidenbenz/Marti, 46 f.