Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Schlüsselfragen des EWR 
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nicht, dass schweizerische Unternehmen versuchen, ihre Präsenz im EU-Binnenmarkt 
zu verstärken." 19 
d. Die Richtigkeit der in den schweizerischen Untersuchungen ermittelten Werte 
wird durch Angaben aus den angrenzenden EU-Staaten beiegt. So spricht der baden- 
württembergische Ministerpräsident Teufel seit längerem von über 400 Schweizer 
Unternehmen, die sich nach dem 6. Dezember 1992 in seinem Bundesland 
niedergelassen haben. Aus Kreisen der vorarlbergischen Landesregierung verlautet, 
dass sich bis November 1994 rund 350 Interessenten aus der Schweiz gemeldet 
haben und dass in naher Zukunft mit der Ansiedlung von mindestens 35 Schweizer 
Niederlassungen gerechnet wird '°. Die von schweizerischen EWR-Gegnern 
aufgestellte Behauptung, diese Standortverlagerungen seien unabhängig vom EWR- 
Nein erfolgt, überzeugt nicht. Aus Marktbearbeitungsgründen hätten die Ansiedlungen 
nämlich eher in der Nähe der grossen europäischen Ballungszentren erfolgen müssen 
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Die genannte Entwicklung fällt umso schwerer ins Gewicht, als die Schweiz im übrigen 
über etliche positive Standortfaktoren wie Ausbildung, (unbürokratische) Infrastruktur, 
Sozialklima, Arbeitsfriede, Arbeitsintensität und Dauer der Arbeitszeit verfügt. Man darf 
deshalb annehmen, dass Standortverlagerungen gerade nach Deutschland oder nach 
Österreich nicht ohne reifliches Überlegen vorgenommen werden. Denn beide Staaten 
stehen im Ruf, zumindest bei einem Teil dieser Faktoren schlechter abzuschneiden. 
"9 NZZ v. 20. 1. 1995, 23; vgl. auch Tages-Anzeiger v. 20. 1. 1995, 39. 
{20 
i21 
Vgl. Tagesschau des Fernsehens der italienischen Schweiz vom 12.11.1994, 
Tagesschau des Fernsehens der französischen Schweiz vom 13.11.1994. 
Vgl. Füeg, 98; Baudenbacher, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingun- 
gen grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit, 14.
	        

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