Schlüsselfragen des EWR
78
nicht, dass schweizerische Unternehmen versuchen, ihre Präsenz im EU-Binnenmarkt
zu verstärken." 19
d. Die Richtigkeit der in den schweizerischen Untersuchungen ermittelten Werte
wird durch Angaben aus den angrenzenden EU-Staaten beiegt. So spricht der baden-
württembergische Ministerpräsident Teufel seit längerem von über 400 Schweizer
Unternehmen, die sich nach dem 6. Dezember 1992 in seinem Bundesland
niedergelassen haben. Aus Kreisen der vorarlbergischen Landesregierung verlautet,
dass sich bis November 1994 rund 350 Interessenten aus der Schweiz gemeldet
haben und dass in naher Zukunft mit der Ansiedlung von mindestens 35 Schweizer
Niederlassungen gerechnet wird '°. Die von schweizerischen EWR-Gegnern
aufgestellte Behauptung, diese Standortverlagerungen seien unabhängig vom EWR-
Nein erfolgt, überzeugt nicht. Aus Marktbearbeitungsgründen hätten die Ansiedlungen
nämlich eher in der Nähe der grossen europäischen Ballungszentren erfolgen müssen
121
Die genannte Entwicklung fällt umso schwerer ins Gewicht, als die Schweiz im übrigen
über etliche positive Standortfaktoren wie Ausbildung, (unbürokratische) Infrastruktur,
Sozialklima, Arbeitsfriede, Arbeitsintensität und Dauer der Arbeitszeit verfügt. Man darf
deshalb annehmen, dass Standortverlagerungen gerade nach Deutschland oder nach
Österreich nicht ohne reifliches Überlegen vorgenommen werden. Denn beide Staaten
stehen im Ruf, zumindest bei einem Teil dieser Faktoren schlechter abzuschneiden.
"9 NZZ v. 20. 1. 1995, 23; vgl. auch Tages-Anzeiger v. 20. 1. 1995, 39.
{20
i21
Vgl. Tagesschau des Fernsehens der italienischen Schweiz vom 12.11.1994,
Tagesschau des Fernsehens der französischen Schweiz vom 13.11.1994.
Vgl. Füeg, 98; Baudenbacher, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingun-
gen grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit, 14.