Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein vor der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum

Grundzüge des EWR-Abkommens 
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9 Entscheidend ist jedoch, dass die für Liechtenstein so wichtigen Rechtsformen 
Anstalt, Stiftung und Treuunternehmen vom EWRA unberührt bleiben ©. Insoweit ist 
hervorzuheben, dass die weitere Harmonisierung des Gesellschaftsrechts wegen des 
Streits um die Mitbestimmung seit vielen Jahren praktisch zum Stillstand gekommen 
ist. Eine Lösung in diesem Konflikt ist nicht in Sicht. 
V. Flankierende Politiken 
Teil VI des EWR-Abkommens enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit, 
welche nicht in einem direkten Zusammenhang mit den vier Grundfreiheiten stehen. 
In einem weiteren Sinne dienen aber auch diese Politiken der Vertiefung der 
integration *. Im einzelnen nennt das EWRA in Art. 78 die folgenden Bereiche: 
Forschung und Entwicklung, Informationsdienste, Umweltschutz, Erziehung, Bildung 
und Jugend, Sozialpolitik, Konsumentenschutz, kleine und mittlere Unternehmen, 
Tourismus, audiovisuelle Industrie und Bevölkerungsschutz. Es bestehen ersichtlich 
Überschneidungen mit den in Teil V geregelten Fragenkomplexen. Anders als bei den 
horizontalen Politiken kommt es aber zu keiner Rechtsharmonisierung. Die geplante 
Kooperation soll vielmehr nach Art. 80 EWRA in den folgenden Formen stattfinden: 
Beteiligung an Programmen der EU, gemeinsame Aktivitäten, Informationsaustausch 
und Koordination. Auch die parallele Gesetzgebung soll ein mögliches Mittel sein. 
Freilich ist davon auszugehen, dass die Aufzählung des Art. 80 EWRA nicht 
arschöpfend ist ®. 
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A 
Auch hier ist hervorzuheben, dass die liechtensteinischen Grossunternehmen 
seit jeher mit dem Bilanzrecht der EU leben. 
Vgl. dazu Baudenbacher, Welche Auswirkungen sind bei einem Beitritt des 
Fürstentums Liechtenstein zum EWR für das liechtensteinische Gesellschafts- 
wesen und das liechtensteinische Gesellschaftsrecht zu erwarten?, Rechtsgut- 
achten Mai 1990; Schuster, Auswirkungen auf die Finanzplätze Schweiz und 
Liechtenstein, 64; Das Fürstentum Liechtenstein und der Europäische 
Wirtschaftsraum, Schriftenreihe der Regierung Nr. 1-1992, 17, 
Vgl. dazu Norberg/Hökborg/Johansson/Eliasson/Dedichen, 639. 
Val. dazu Norberg/Hökborg/Johansson/Eliasson/Dedichen, 643.
	        

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