Grundzüge des EWR-Abkommens
95
9 Entscheidend ist jedoch, dass die für Liechtenstein so wichtigen Rechtsformen
Anstalt, Stiftung und Treuunternehmen vom EWRA unberührt bleiben ©. Insoweit ist
hervorzuheben, dass die weitere Harmonisierung des Gesellschaftsrechts wegen des
Streits um die Mitbestimmung seit vielen Jahren praktisch zum Stillstand gekommen
ist. Eine Lösung in diesem Konflikt ist nicht in Sicht.
V. Flankierende Politiken
Teil VI des EWR-Abkommens enthält Bestimmungen über die Zusammenarbeit,
welche nicht in einem direkten Zusammenhang mit den vier Grundfreiheiten stehen.
In einem weiteren Sinne dienen aber auch diese Politiken der Vertiefung der
integration *. Im einzelnen nennt das EWRA in Art. 78 die folgenden Bereiche:
Forschung und Entwicklung, Informationsdienste, Umweltschutz, Erziehung, Bildung
und Jugend, Sozialpolitik, Konsumentenschutz, kleine und mittlere Unternehmen,
Tourismus, audiovisuelle Industrie und Bevölkerungsschutz. Es bestehen ersichtlich
Überschneidungen mit den in Teil V geregelten Fragenkomplexen. Anders als bei den
horizontalen Politiken kommt es aber zu keiner Rechtsharmonisierung. Die geplante
Kooperation soll vielmehr nach Art. 80 EWRA in den folgenden Formen stattfinden:
Beteiligung an Programmen der EU, gemeinsame Aktivitäten, Informationsaustausch
und Koordination. Auch die parallele Gesetzgebung soll ein mögliches Mittel sein.
Freilich ist davon auszugehen, dass die Aufzählung des Art. 80 EWRA nicht
arschöpfend ist ®.
79
A
Auch hier ist hervorzuheben, dass die liechtensteinischen Grossunternehmen
seit jeher mit dem Bilanzrecht der EU leben.
Vgl. dazu Baudenbacher, Welche Auswirkungen sind bei einem Beitritt des
Fürstentums Liechtenstein zum EWR für das liechtensteinische Gesellschafts-
wesen und das liechtensteinische Gesellschaftsrecht zu erwarten?, Rechtsgut-
achten Mai 1990; Schuster, Auswirkungen auf die Finanzplätze Schweiz und
Liechtenstein, 64; Das Fürstentum Liechtenstein und der Europäische
Wirtschaftsraum, Schriftenreihe der Regierung Nr. 1-1992, 17,
Vgl. dazu Norberg/Hökborg/Johansson/Eliasson/Dedichen, 639.
Val. dazu Norberg/Hökborg/Johansson/Eliasson/Dedichen, 643.