lage ist weit auszulegen. So
muss man z.B. das finanzielle
Unvermögen eines armen
Bergbauern, seine Kinder
studieren zu lassen, als Not-
lage bezeichnen.
Es ist nicht erforderlich, dass
sich die Wohltätigkeit auf
die Allgemeinheit bezieht wie
die Gemeinnützigkeit.
Der Begriff der Wohltätigkeit
ist weiter als derjenige der
Gemeinnützigkeit, weil das
Erfordernis der Allgemein-
heit fehlt und zugleich ist er
enger als der Begriff der
Gemeinnützigkeit, weil hier
eine Notlage des Empfan-
genden vorausgesetzt wird,
was beider Gemeinnützigkeit
wieder nicht verlangt wird.
Die beiden Begriffe sind also
verschieden und dienen sich
gegenseitig in keiner Weise
als Ober- oder Unterbegriff.
Wohl sind aber Fälle mög-
lich, bei denen sich die beiden
Begriffe überschneiden oder
zusammenfliessen. So kann
z.B. die gleiche Leistung an
‚erschiedene Personen je
nach Empfänger bei dem ei-
nen als gemeinnützig, beidem
anderen als wohltätig emp-
funden oder verstanden wer:
den.
Will eine Stiftung wohltätig
und gemeinnützig Sein, so
muss sie die Elemente beider
Begriffe zur Voraussetzung
haben, um sich wirklich so
nennen zu können.