Volltext: Karl Mayer Stiftung Vaduz

BESCELUSS 
len Stiftungsrates der EUPATRIDES-Stiftung; Yadur 
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woäns $ 15 der Statuten der Xapstriden-Stiftung, Vaduz, 
ıt der Stiftungarat das Recht, die Statuten abzuändem. 
n Ausübung dieser Bafugnimn heschliesat der Sti!fiungerat, 
1 der Statuten (Kama) zu Endern, 40 änaa er in Zukunft 
An Folgt lautetı 
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Inter den Namen 
KARL MATZR STIFNOG 
zusteht eine Stiftung sit eeldständiger juristischer 
Persönlichkeit im Sinne von Art. 552 ff. des Liechten- 
steinischen Fersonen- und Oewellsohaftsrechtes. " 
or Repräsentant wird =it der Durohfühfung Aienes Boachlussen 
ensuftragt. 
dus, as 15. Mai 1982 
EUPATRIDES-Stiftung, VTadus 
Der Stirtungsratr 
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Willr Mayer Pater S 54 Yopt 
ff) aa 
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ha Dr. Hanapatar Rot 
Gemeinnützige Zwecke: 
«Aufgaben, durch deren Er- 
füllung ausschliesslich und 
unmittelbar die Allgemein- 
heit gefördert wird. Eine 
Förderung der Allgemeinheit 
ist dann anzunehmen, wenn 
die Tätigkeit dem allgemei- 
nen Besten auf materiellen, 
geistigen oder sittlichen Ge- 
bieten nutzt, insbesondere 
zählt hierzu die Förderung 
von Wissenschaft und For- 
ichung, Bildung und Erzie- 
hung, Kunst und Kultur, Re- 
'igion, Völkerverständigung, 
Entwicklungshilfe, Umwelt-, 
Landschafts- und Denkmal- 
schutz, der Jugend- und 
Altenhilfe, des öffentlichen 
Gesundheitswesens, des 
Wohlfahrtswesens und des 
Sports.» 
Gemäss dem letzten Willen von 
Karl Mayer, der am 6. Januar 1981 
verstarb, hat der Stiftungsrat der 
Eupatrides Stiftung am 15. Mai 1981 
beschlossen, den Namen der Eupa- 
trides Stiftung in Karl Mayer Stiftung 
abzuändern. Der Zweck der Stiftung 
blieb unverändert. 
Oberstes Organ der Stiftung ist 
der Stiftungsrat. Dieser besteht aus 
mindestens drei Mitgliedern, die phy- 
sische Personen sein müssen. Gene- 
rellgilt, dass der Stiftungsrat das Recht 
hat, selber weitere Mitglieder zu 
kooptieren. 
Das Rechnungswesen der Stif- 
tung, das von der Firma Confida, 
Treuhand-und Revisions AG, Vaduz, 
geführt wird, ist alljährlich durch eine 
Kontrollstelle zu überprüfen. Über 
das Ergebnis ist dem Stiftungsrat 
jährlich ein detaillierter Prüfungs- 
bericht mit Antrag zu unterbreiten. 
Die Kontrollstelle hat ausserdem die 
Einhaltung der Bestimmungen der 
Statuten zu überwachen. Als Kon- 
trollstelle fungiert die ATAG, Allge- 
meine Treuhand AG’ in Basel. 
Der Stiftungsrat ist zur Ergän- 
zung und Änderung der Statuten be- 
fugt. Der Stiftungszweck und einige 
andere grundlegende Bestimmungen 
sind unabänderlich. 
Bezüglich der Auflösung der 
Stiftung ist festgelegt: « Grundsätzlich 
ist zu beachten, dass die Stiftung so 
lange bestehensoll, alssieihren Zweck 
sinnvoll erreichen kann.» 
Die Statuten bestimmen, dass 
vom jährlichen Reingewinn der Stif- 
tung 25% dem Vermögen der Stif- 
tung zuzuführen sind. 75% stehen für 
Ausschüttungen im Sinne des Stif- 
tungszweckes zur Verfügung.
	        

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