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angebracht scheine, deren Einhaltung dadurch optimal zu gewährleisten, dass neben der
zivilrechtlichen eine strafrechtliche Sanktion vorgesehen wird. Eine strafrechtliche
Sanktion sei auch zur Erhaltung der Bestimmungen notwendig, die dem Kreditgeber
verbieten, als Zahlung oder Sicherstellung des Konsumkreditvertrags Wechsel
anzunehmen. 187
Der liechtensteinische Gesetzgeber teilte diese Auffassung offenbar nicht.
Bei Geldwucher steht jedoch $ 154 StGB (LGBl. 1988 Nr. 37) zur Verfügung (vgl.
Kapitel 11.1).
f) Das 1941 von der Schweiz übernommene Versicherungsvertragsgesetz 1908
(Kapitel 12)
g) Das Gesetz über Pauschalreisen 1992 (Kapitel 13).
Wie beim Gesetz über den Konsumkredit hatte die Regierung in ihrem Gesetzesentwurf
strafrechtliche Sanktionen mit der Begründung vorgesehen, dass die ganze Regelung
sonst keinen Sinn machte und unpraktikabel bliebe. 188
Der Gesetzgeber ist dem Entwurf der Regierung nicht gefolgt.
Wenn jedoch der Tatbestand des Betrugs, des schweren Betrugs oder des
gewerbsmässigen Betrugs erfüllt ist, können die 88 146 - 148 StGB angewendet werden.
187 Vgl. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 69/1992, 20.
188 Vp]. Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 70/1992, 12.