Volltext: Konsumentenschutz im Fürstentum Liechtenstein

Strafbestimmungen 
Das Gesetz sieht in den Art 12 - 15 für unlauteren Wettbewerb, in Art 17 für 
Verletzungen der Ausverkaufsvorschriften Strafbestimmungen vor. 
Einzeltatbestände _irreführender Werbung (unterschieden nach 
Täuschung )1% 
dem Objekt der 
1. Irreführung über Waren, Werke und Leistungen 
Art 1 Abs 2 führt die Generalklausel des Art 1 Abs 1 näher aus, indem er demonstrativ 
aufzählt, was gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstösst. 
Gemäss Art 1 Abs 2 lit b begeht unlauteren Weitbewerb, wer über sich, die eigenen 
Waren, Werke, Leistungen und Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende 
Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt. 
Die Bestimmung verbietet Werbung, die die eigene Leistung in einem zu guten Licht 
erscheinen lässt. 10! 
Der Begriff der Irreführung reicht weiter als der der Unrichtigkeit: Er erfasst nicht nur - 
wie die Unrichtigkeit - objektiv falsche Behauptungen, sondern auch objektiv richtige 
Angaben, die beim Konsumenten falsche Vorstellungen hervorrufen. 10%? 
Folgende unrichtige oder irreführende Angaben können eine Irreführung über Waren, 
Werke und Leistungen darstellen: 
a) Beschaffenheitsangaben 
Irreführend sind Beschaffenheitsangaben, wenn die allgemeine Bedeutung nicht mit den 
wahren Verhältnissen übereinstimmt. !°%® 
b) Angaben über Patent- oder Markenschutz 
Ein wichtiges Beispiel ist die missbräuchliche Verwendung des Ausdrucks "Marken- 
artikel", der dem Kunden gleichbleibende oder verbesserte Qualität eines Produkts 
verbürgt. 104 
c) Herkunftsangaben 
Unrichtige Herkunftsangaben sind eine typische Form irreführender Werbung. !°® 
d) Angaben über den Preis 
aa) Lockvogelwerbung 
Gegen Art 1 Abs 2 lit b UWG verstösst, wer eine Ware zu einem ausserordentlich 
günstigen Preis abgibt, wenn dadurch zu Unrecht der Eindruck entsteht, die übrigen 
offerierten Artikel seien ähnlich billig.!%® Mit dem Lockvogelangebot wird eine 
Umsatzsteigerung auf den nicht verbilligten Artikeln angesrebt, mit dem Ziel, über einen 
kalkulatorischen Ausgleich einen gesamthaft maximalen Gewinn zu erreichen oder 
Marktanteile zu erobern. 197 
100 Vgl. Schmid, 57. 
101 Schmid, 33. 
102 Schmid, 37. 
103 Schmid, 58. 
104 Schmid, 59. 
105 Schmid, 60. 
106 Schmid, 61. 
107 Dessemontet. 372.
	        

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