Volltext: Das Pressegesetz von 1930

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Amt bekleidete, Nach seinem Rücktritt als Regierungschef 
im April 1922 eröffnete Joseph Ospelt in Vaduz eine Rechts 
agentur. Später übernahm er mehrere öffentliche Aemter, so 
war er von 1923 bis 1949 Präsident des Verwaltungsrates der 
Liechtensteinischen Landesbank, von 1930 bis 1953 Präsident 
des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes, Von 1930 bis 
1932 gehörte Joseph Ospelt dem Landtag an. Er war auch lang- 
jähriger Vorsitzender des Historischen Vereins in Liechten- 
stein. Im Alter ven 81 Jahren starb Joseph Ospelt am 1. Juni 
1962 in Vaduz, 
V. QUELLEN — unD 
LITERATUR, VERZEICHNIS 
A. Dun 
0) Une ARAe_ Duden 
Liechtensteinisches Landesarchı 
LLA RE 1930 / 4433, 
Landtagsprotokolle 1950. 
bb) ed _3 UN _ 
Liechtensteiner Nachrichten, Jg. 1924, 1927, 1950. 
Liechtensteiner Vaterland, Jo. 1955. 
Liechtensteiner Volksblatt, Jg. 1678, 1930. 
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, 1865 ft. 
Luzerner Tagblatt, Jg. 19530, 
Neue Bündner Zeitung, Jg. 1950. 
Neue Zürcher Zeitung, Jg. 1950. 
überrheinische Nachrichten, Ja, 1914, 1919, 1924, 
Verfassung des Fürstentums Liechtenstein von 1921 
(Ausgabe von 1981).
	        

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