AO
Schreibt die "Neue Zürcher Zeitung": "Oiesen Berichtigungszwang
hat nun der liechtensteinische Gesetzesentwurf in liebevoller
Weise erweitert, indem in Art, 23 verfügt wird: 'Amtliche Berich-
tigungen dürfen nicht kommentiert werden," " Auch Artikel 36 des
Pressegesetzes - wonach Schmähungen, Verspottungen, eine unwahre
Widergabe von Anordnungen und Beschlüssen der Landesbehörden so-
wie eine Untergrabung von‘ deren Autorität mit Gefängnis von einem
bis zu sechs Monaten bestraft werden“ - geriet ins KreuzTeuer der
Kritik. Dazu schrieb: die "Neue Zürcher Zeitung": "Es muss eine
Lust sein, inskünftig im Lande Liechtenstein mit einem solchen
Paragraphen zu regieren, der selbst den Versuch einer Opposition
verunmöglicht."
6) « Luzerner ToebloM >>
Ebenfalls am 17. Juli 1930 ist: im "Luzerner Tagblatt" unter dem
Titel "Reaktion in Liechtenstein" ein Artikel zu finden, der mit
dem neuen Pressegesetz hart ins Gericht geht), 50 schreibt_das
VEeuzerner Tagblatt”: "Man hat,in der Schweiz gewiss nicht das
geringste Interesse, sich in die internen Angelegenheiten des
mit Schweizerhilfe neu ausgestatteten Zwergfürstentums an unserer
Ostgrenze einzumischen. Was aber vorliegt, ist schon keine interne
Angelegenheit mehr, sondern eine br üsk E88, um nich: zu
SE GEN unver schämt:e He Taustarderung
der Freiheitlilichen Ges innung des
SEN weizervolke S, wie sie nur von einem resaktionär-
klerikalen System von der Art gelingen kann, wie es heute in Vaduz
die Zügel in den Händen hält. Der herrschenden Regierungspartei war
bekanntlich der Anschluss an die Schweiz von jeher ein Dorn im Auge.
Ihre Politik geht nun offensichtlich davon aus, durch eine Serie
Von Pravokatiıonen des Verhältnis mit unserem Lande zu
Jockern. (‚..) Es ist für das Schweizervolk unerträglich, mit einem
Staatswesen, und sei es noch so klein, dauernd liiert zu sein, in
Sem der Geist der Des BO: ie des 18. Jahr -
hünder ts herrscht,” —- Dieser Artikel im "Luzerner Tagblatt"
erregte auch die Aufmerksamkeit der fürstlichen Regierung in Vaduz!
In einem vom 18. Juli 1930 datierten Brief an die fürstliche Gesandt-
Schaft in Bern“ war die Verärgerung der Regierung deutlich zu ver-
nehmen: "In verschiedenen Schweizer Zeitungen sind Kommentare über
das neue liechtensteinische Pressegesetz erschienen, die dasselbe
als reaktionär und mit der Demokratie unvereinbar bezeichnen. Unter