Volltext: Das Pressegesetz von 1930

IL. DAS PRESSEGESETZ 
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A. Der Landiae behandelA As Thesseegesche 
I m 0a 
Der Landtag befasste sich in der Sitzung vom 9. Juli 1930* 
(Fortsetzung der STezüng vom 7. Juli 1930) mit dem Presse- 
gesetz. Landtagspräsident FROMMELT führte die Gründe auf, 
welche die Schaffung eines Pressegesetzes notwendig gemacht 
hätten: "Es ist den Herren bekannt, in welcher Art und Weise 
in den letzten Jahren dieses hoachwichtige Moment der öffent- 
lichen Meinung , die Presse, missbraucht worden ist, einer- 
Seits um die Öffentliche Meinung ungerechtigterweise da oder 
dorthin zu zwingen, ganz besonders missbraucht worden, um auf 
diese oder jene Persönlichkeit, besonders Persönlichkeiten des 
öffentlichen Lebens, in ganz unverantwortlicher Weise herzu- 
fallen. Diesen allgemein anerkannten und unverantwortlichen 
Missbräuchen der Presse einen gewissen Damm zu setzen, fühlt 
sich jeder Techtmässig Denkende sicher Verpflichtet. (,.. 1 
Um vier Uhr nachmittags begann dann die "definitive Behand- 
lung des Pressegesetzes"“, Besonderen Anlass zu Diskussionen 
gab. der Begriff "Verbreitung", welcher in Artikel 3 des Pres- 
Segesetzes definiert ist“ und unter anderem in Artkel 20 wie- 
derum auftaucht‘. Der Abgeordnete OSPELT äusserte sich dazu 
in folgender Weise: "Ich möchte zu Artikel 20 lediglich wün- 
Schen, dass irgendwie gesagt wird, wann die Verbreitung be- 
ginnt., Es werden massenhaft im Lande von Haus zu Haus Zeitun- 
Ben oft direkt aufgedrängt. (...) Es handelt sich da oft um 
Blätter, die mit ganz falschen Vorstellungen, sie seien so und 
SO eingestellt, gegeben werden. In Wirklichkeit handelt es sich 
um nach gewissen Richtungen hin orientierte Zeitungen, die zum 
mindesten aber bar sind jeder positiven Einstellung. "® Regierungs- 
chef HO0P fügte hinzu: "Die Verbreitung würde beginnen, wenn die 
Buben z. B. mit den Zeitungen von Sevelen herüberkommen. Dann 
müsste der Regierung ein Stück vorgelegt werden." —- Ansonsten 
war die Gesetzesvorlage im Landtag nicht umstritten?, die Schluss- 
abstimmung erbrachte eine einstimmige Annahme des Pressegesetzes, 
lH ARWESENS sämtliche Abgeordneten mit Ausnahme von: Wilhelm Büchel, 
Gamprin, Schädler, Triesenberg und Bernhard Risch, Vaduz (letz- 
terer erscheint nachmittags)" 
an 
Zitat aus dem Landtaasprotokoll
	        

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