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Zweiteilung der Staatsgewalt
in der Verfassung unseres Staates aus
dem Jahre 1921 sind Ideen und Wün-
sche verwirklicht worden, die sich
einerseits aus der gesamteuropäischen
Zeschichte erklären lassen, andererseits
aber haben sie in der Geschichte unse-
res Landes ihren Ursprung.
Besonders nach dem Ersten Weltkrieg
verstärkte sich der Wunsch im Volk,
dass neben der Monarchie auch die
ideen der Demokratie besser verwirk-
ıicht werden sollten. Bereits 1918
konnte man in den Zeitungen Forderun-
gen nach einer «Demokratie im Rahmen
einer Monarchie», nach einer «volks-
tümlichen Verfassung» und nach einem
«Volksfürstentum» lesen.
Programm der christl.-sozialen Volkspartei
Liechtensteins
Verfassungspolitik
1. Die Volkspartei steht uneingeschränkt zur
demokratischen Monarchie auf parlamen:
tarischer Grundlage, im Sinn der Worte:
«Die Demokratie im Rahmen der Monar-
chie»: sie strebt ein Volksfürstentum- als ein
selbständiges Glied des Völkerbundes an.
2. "Sie verlangt: demnäch einen demokra-
tischen Ausbau der Verfassung, durch die
alle: Teile der Bevölkerung in. gerechtem
Verhältnis zur Gesetzgebung, Verwaltung
und‘ Rechtsprechung. herangezogen
werden .....
Oberrheinische Nachrichten, Nr. 3;
18: Januar. 1919
Im Volk erhielt die Forderung nach einer
neuen Verfassung, in der «Alles für das
Volk und unter Mitwirkung des Volkes»
geschehen sollte, immer mehr Auftrieb
Diese Grundgedanken (= Prinzipien)
wurden in die neue Verfassung von 1927
aufgenommen und im Artikel 2 folgen-
dermassen formuliert:
Artikel 2
«Das Fürstentum Liechtenstein ist eine
konstitutionelle Erbmonarchie auf demo-
kratischer und parlamentarischer Grund-
‚age. Die Staatsgewalt ist
im Fürsten und im Volk
verankert und wird von beiden nach
Massgabe der Bestimmungen dieser Ver-
fassung ausgeübt.»
«Wir in Liechtenstein besitzen eine in der
neuen Verfassung besser auszubauende
konstitutionelle Monarchie, in der aber die
mittelbare oder repräsentative Demokratie
m Vordergrund:steht, ja es wird sogar
durch einzuschiebende Volksabstimmungen
der unmittelbaren: Demokratie gedacht.
Unser Fürst will eben: nicht: ein: Volk von
Knechten: als Untertanen, sondern ein
Volk;-das: sich. frei äussern, kurz, das mil
ihm als Landesväter raten und. taten soll.
Unser edler Landesfürst sprach‘ es anläss-
lich. eines: Besuchs: in Liechtenstein gegen-
über Landesbürgern selbst aus; dass: ein
Zusammengehen von Fürst und Volk ihn
am meisten freuen. würde.»
Liechtensteiner Volksblatt, Nr. 95;
29: November. 1919
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