Volltext: Fürst und Volk

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Zweiteilung der Staatsgewalt 
in der Verfassung unseres Staates aus 
dem Jahre 1921 sind Ideen und Wün- 
sche verwirklicht worden, die sich 
einerseits aus der gesamteuropäischen 
Zeschichte erklären lassen, andererseits 
aber haben sie in der Geschichte unse- 
res Landes ihren Ursprung. 
Besonders nach dem Ersten Weltkrieg 
verstärkte sich der Wunsch im Volk, 
dass neben der Monarchie auch die 
ideen der Demokratie besser verwirk- 
ıicht werden sollten. Bereits 1918 
konnte man in den Zeitungen Forderun- 
gen nach einer «Demokratie im Rahmen 
einer Monarchie», nach einer «volks- 
tümlichen Verfassung» und nach einem 
«Volksfürstentum» lesen. 
Programm der christl.-sozialen Volkspartei 
Liechtensteins 
Verfassungspolitik 
1. Die Volkspartei steht uneingeschränkt zur 
demokratischen Monarchie auf parlamen: 
tarischer Grundlage, im Sinn der Worte: 
«Die Demokratie im Rahmen der Monar- 
chie»: sie strebt ein Volksfürstentum- als ein 
selbständiges Glied des Völkerbundes an. 
2. "Sie verlangt: demnäch einen demokra- 
tischen Ausbau der Verfassung, durch die 
alle: Teile der Bevölkerung in. gerechtem 
Verhältnis zur Gesetzgebung, Verwaltung 
und‘ Rechtsprechung. herangezogen 
werden ..... 
Oberrheinische Nachrichten, Nr. 3; 
18: Januar. 1919 
Im Volk erhielt die Forderung nach einer 
neuen Verfassung, in der «Alles für das 
Volk und unter Mitwirkung des Volkes» 
geschehen sollte, immer mehr Auftrieb 
Diese Grundgedanken (= Prinzipien) 
wurden in die neue Verfassung von 1927 
aufgenommen und im Artikel 2 folgen- 
dermassen formuliert: 
Artikel 2 
«Das Fürstentum Liechtenstein ist eine 
konstitutionelle Erbmonarchie auf demo- 
kratischer und parlamentarischer Grund- 
‚age. Die Staatsgewalt ist 
im Fürsten und im Volk 
verankert und wird von beiden nach 
Massgabe der Bestimmungen dieser Ver- 
fassung ausgeübt.» 
«Wir in Liechtenstein besitzen eine in der 
neuen Verfassung besser auszubauende 
konstitutionelle Monarchie, in der aber die 
mittelbare oder repräsentative Demokratie 
m Vordergrund:steht, ja es wird sogar 
durch einzuschiebende Volksabstimmungen 
der unmittelbaren: Demokratie gedacht. 
Unser Fürst will eben: nicht: ein: Volk von 
Knechten: als Untertanen, sondern ein 
Volk;-das: sich. frei äussern, kurz, das mil 
ihm als Landesväter raten und. taten soll. 
Unser edler Landesfürst sprach‘ es anläss- 
lich. eines: Besuchs: in Liechtenstein gegen- 
über Landesbürgern selbst aus; dass: ein 
Zusammengehen von Fürst und Volk ihn 
am meisten freuen. würde.» 
Liechtensteiner Volksblatt, Nr. 95; 
29: November. 1919 
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