Volltext: Fürst und Volk

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in grosse Verwaltungsbezirke ein (Gau- 
verfassung 806). Unser Gebiet hiess 
Churrätien und umfasste das alte Bis- 
tum Chur. Als neuer Machthaber wurde 
Graf Hunfried aus dem Kreise der frän- 
kischen Hofaristokratie als königlicher 
Beamter eingesetzt (Gaugraf). 
Dieses grosse Churrätien wurde der 
besseren Verwaltung wegen wieder ge- 
teilt: Ober- und Unterrätien, denen 
jeweils ein Graf vorstand. 
Unterrätien umfasste das Gebiet beid- 
seits des Rheins zwischen Landquart im 
Süden, der Klause bei Götzis (Burg Neu- 
burg) und Hirschensprung (Burg Blatten) 
im Norden, Walensee im Westen und 
Arlberg im Osten. Damit war eine feste 
Abgrenzung eines Verwaltungsbezirkes 
gegeben. 
Die Grafschaften waren zur besseren 
Verwaltung wieder unterteilt in Ministe- 
rien (Zentgrafschaften). Als Unterbeam 
ter stand der Minister (centenarius = 
Zentgraf) dem Ministerium vor. 
Unterrätien bestand aus den Ministerien 
im Boden und Drusustal. Die spätere 
Grafschaft Vaduz gehörte zum Ministe- 
rium in Planis (Im Boden), die Herrschaft 
Schellenberg zum Ministerium Vallis 
Drusiana (Drusustal). Hier schon wurde 
die Grundlage für die Einteilung unseres 
Landes in die Landschaften Vaduz 
und Schellenberg gelegt. 
Die Minister (Zentgrafen) wirkten als 
Verwalter der königlichen Güter und als 
Richter und verhängten Strafen und 
Bussen. Sie versammelten die 
OBERRÄTIL 
KAISER 
Gaugrafschaft 
Churrätien 
Grafschaft ] | Grafschaft 
Oberrätien Unterrätien 
Zentgrafschaft 
(Ministerium) 
Im Boden 
Gemeinden ihres Bezirkes, um die all- 
gemeinen Angelegenheiten zu ordnen, 
vor allem aber, um Gericht zu halten. 
Als Richter wurden ihnen Schöffen 
(Urteilssprecher), die vom Volk gewählt 
wurden, beigegeben. Die Gaugrafen 
waren Richter in wichtigen Angelegen- 
Zentgrafschaft 
(Ministerium) 
Drusustal 
Unter Karl dem 
Grossen wurde unser 
Gebiet (Churrätien) in 
verschiedene Verwal- 
tungsbezirke eingeteil 
(Gauverfassung 806).
	        

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