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in grosse Verwaltungsbezirke ein (Gau-
verfassung 806). Unser Gebiet hiess
Churrätien und umfasste das alte Bis-
tum Chur. Als neuer Machthaber wurde
Graf Hunfried aus dem Kreise der frän-
kischen Hofaristokratie als königlicher
Beamter eingesetzt (Gaugraf).
Dieses grosse Churrätien wurde der
besseren Verwaltung wegen wieder ge-
teilt: Ober- und Unterrätien, denen
jeweils ein Graf vorstand.
Unterrätien umfasste das Gebiet beid-
seits des Rheins zwischen Landquart im
Süden, der Klause bei Götzis (Burg Neu-
burg) und Hirschensprung (Burg Blatten)
im Norden, Walensee im Westen und
Arlberg im Osten. Damit war eine feste
Abgrenzung eines Verwaltungsbezirkes
gegeben.
Die Grafschaften waren zur besseren
Verwaltung wieder unterteilt in Ministe-
rien (Zentgrafschaften). Als Unterbeam
ter stand der Minister (centenarius =
Zentgraf) dem Ministerium vor.
Unterrätien bestand aus den Ministerien
im Boden und Drusustal. Die spätere
Grafschaft Vaduz gehörte zum Ministe-
rium in Planis (Im Boden), die Herrschaft
Schellenberg zum Ministerium Vallis
Drusiana (Drusustal). Hier schon wurde
die Grundlage für die Einteilung unseres
Landes in die Landschaften Vaduz
und Schellenberg gelegt.
Die Minister (Zentgrafen) wirkten als
Verwalter der königlichen Güter und als
Richter und verhängten Strafen und
Bussen. Sie versammelten die
OBERRÄTIL
KAISER
Gaugrafschaft
Churrätien
Grafschaft ] | Grafschaft
Oberrätien Unterrätien
Zentgrafschaft
(Ministerium)
Im Boden
Gemeinden ihres Bezirkes, um die all-
gemeinen Angelegenheiten zu ordnen,
vor allem aber, um Gericht zu halten.
Als Richter wurden ihnen Schöffen
(Urteilssprecher), die vom Volk gewählt
wurden, beigegeben. Die Gaugrafen
waren Richter in wichtigen Angelegen-
Zentgrafschaft
(Ministerium)
Drusustal
Unter Karl dem
Grossen wurde unser
Gebiet (Churrätien) in
verschiedene Verwal-
tungsbezirke eingeteil
(Gauverfassung 806).