Zahlreiche Münzfunde
in Liechtenstein erin-
nern daran, dass Kaiser
Augustus im Jahre
15 v. Chr. die Räter
unterwerfen liess.
Die auf dem Lutzen-
gütle, Gamprin, gefun-
dene Silbermünze
zeigt das Porträt von
Kaiser Augustus und
trägt die Umschrift
DIVI[NU]S PATER
PATRIAE CAESAR
AUGUSTUS (göttlicher
Vater des Vaterlandes,
Kaiser Augustus).
Rätische Stämme be-
völkerten in unserer
Gegend das Prättigau
und das Rheintal bis
zum Bodensee.
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Unser Staat - Das Fürstentum Liechtenstein
Die Verfassung - das Grundgesetz
Geschichte der politischen Rechte
bis zur Verfassung von 1921
Die rätische und fränkische Zeit
Zur Zeit um Christi Geburt war das Rô-
merreich ein mächtiges Weltreich. In un-
serer Gegend lebten damals die Ráter.
Rätische Stämme, die das Rheintal bis
zum Bodensee und das Prättigau bevöl-
kerten, sind uns namentlich bekannt.
Es waren dies im Prättigau die Pritanni,
in der Gegend von Maienfeld-Ragaz die
Kalukonen, in der Nähe des Zusammen-
flusses von Ill und Rhein die Vennoneten
und am Bodensee die Brigantier.
Die Räter waren die nördlichen Nach-
barn der Römer. Nachbarvölker der
Räter waren im Westen die Helvetier,
nördlich der Donau die Germanen und
westlich des Rheins die Gallier.
Im Jahre 15 v. Chr. beschloss der römi-
sche Kaiser Augustus, die Räter zu
unterjochen. Er tat dies nicht nur, um die
lästigen Einfälle der Räter zu unterbin-
den, sondern auch um das Römerreich
zu vergrössern und zu festigen.
Nur wenig ist uns über die Stammes-
organisation der von den Römern
unterworfenen rätischen Volksstämme
bekannt. Das Stammesgebiet bildete
nach dem römischen Geschichtsschrei-
ber Plinius eine sogenannte civitas.
Die civitas bestand aus mehreren patriae,
diese zerfielen wieder in die sogenann-
ten vici (Dórfer).
Die patria bildete einen Gerichtsbezirk.
Die Richter, Gerichtsschreiber und
Curiales wurden vom Volk gewáhlt.
Die Curiales, eine Art Vorsteher, waren
Hauptzeugen bei Beurkundungen,
Schenkungen und Erbschaften. Waisen-
sachen und Adoptionen waren ihre An-
gelegenheit, und vor allem hatten sie die
Steuern einzuheben. Ebenso wurde der
Bischof von Klerus und Volk gewáhlt.
Diese Dorfgemeinschaften gaben sich
ihre Satzungen (Gesetze) ohne Zutun
des Staates. Im engeren Lebenskreis
der «patria», dem «Vaterland» im alten
Sinn, ist die Mitsprache des Volkes
deutlich zu sehen.
Einen Bruch mit den alten Verháltnissen
bedeutete es, als Karl der Grosse im
Jahre 806 in Churrátien die fränkische
Grafschaftsverfassung einführte. Er, Karl
der Grosse, teilte sein máchtiges Reich