Volltext: Fürst und Volk

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Geschichtliche Wurzeln moderner Verfassungen 
Grundlagen 
Die Verfassung, auch Konstitution 
ader Grundgesetz genannt, legt die 
oolitische Grundordnung eines Staates 
fest und regelt die Ausübung und Begren- 
zung der Staatsgewalt. Sie bestimmt 
Rechte und Pflichten von Bürgern, 
Regierung und Parlament und beschreibt 
den Staatsaufbau. 
Die Verfassung bildet die Basis für ein 
möglichst konfliktarmes Zusammen- 
leben in einer grösseren Gemeinschaft 
Geregelt wird dieses Zusammenleben 
durch Gesetze, die jedem Bürger 
bekanntgemacht werden müssen. 
Die Gesetze bestehen aus Rechtsvor- 
schriften und regeln die persönlichen, 
sozialen und wirtschaftlichen Beziehun- 
gen der Bürger untereinander (Privat- 
recht); zugleich bestimmen sie, welche 
Verhaltensweisen verboten sind und 
daher bestraft werden (Strafrecht). 
Im allgemeinen müssen Gesetze so for- 
muliert sein, dass sie dem Verfassungs- 
text nicht widersprechen. Die Verfas- 
sung steht also über den einzelnen Ge- 
setzen, deshalb auch der Ausdruck 
«Grundgesetz». Eine Verfassung kann 
das Leben in einem Staat nicht in allen 
Einzelheiten regeln. Verfassungsartikel 
lassen sich darum auch unterschiedlich 
auslegen. Wenn Unstimmigkeiten über 
die Auslegung eines Verfassungsartikels 
auftreten, gibt es Schiedsgerichte, die 
im Einzelfall zu entscheiden haben. 
Vorläufer der Verfassungen waren die 
Charten, eine Art von Verträgen zwi- 
schen dem König und den einzelnen 
Ständen. Es waren aber erst zaghafte 
Zugeständnisse seitens des Herrschers, 
die von erstarkten Standesvertretern 
abgetrotzt worden waren, aber für das 
gesamte Volk noch keine Bedeutung 
hatten. Ein Beispiel dafür ist die Magna 
Charta von 1215, mit der sich ein- 
zelne Stände des Volkes gegenüber 
dem absoluten Herrschaftsanspruch des 
Königs durchzusetzen vermochten. 
Erst als sich der Bürger aus der jahr- 
hundertelangen Unterjochung durch den 
absolutistischen Herrschaftsanspruch 
des Adels befreite, konnten Verfassun- 
gen im modernen Sinn entstehen. Diese 
neuen Verfassungen waren Abmachun- 
gen zwischen Monarch und Volk. Durch 
sie sollten die Herrschaftsverhältnisse 
geordnet, die Gewalten rechtlich ver- 
ankert und die bürgerlichen Rechte 
gegen staatlichen Missbrauch gesichert 
werden. Solche programmatischen 
Forderungen beruhen unmittelbar auf 
den staatsphilosophischen Ideen des 17. 
und 18. Jahrhunderts, namentlich der 
Bill of Rights und der Erklärung der 
Menschen- und Bürgerrechte. 
Die folgenden Ausführungen versuchen, 
geschichtliche Wurzeln moderner Ver- 
fassungen vorzustellen. Ausserdem soll 
gezeigt werden, dass einzelne Artikel 
immer mehr darauf ausgerichtet wurden, 
den Kampf des Bürgertums um seine 
Emanzipation zu unterstützen. 
Diese Bemühungen trugen schliesslich 
zu einem völlig veränderten, «bürger- 
lichen» Staatsverständnis bei.
	        

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