"Grundbegriffe der -Staatskunde Staats-und-Redierungstdrmen
In grösseren Staatsgebilden Ist ver-
ständlicherweise die Durchführung einer
Versammlung aller Stimmbürger aus
organisatorischen Gründen nicht mehr
möglich.
Deshalb tritt das Volk in diesem Falle
das Recht zur Gesetzgebung an von Ihm
gewählte Vertreter ab.
Statt «Vertreter» sagt man auch «Reprä-
sentanten». Eine Vertreter- Demokratie
bezeichnet man somit auch als
repräsentative Demokratie.
In einer repräsentativen Demokratie
wählt das Volk seine Vertreter; diese ent-
scheiden dann im Auftrag des Volkes.
Je nach Verfassung ist das Volk aber
auch direkt an der Gesetzgebung betei
ligt (z.B. durch Initiative und Referen-
dum). Diese Rechte sind aber von Staat
zu Staat verschieden. In einigen Ländern
der Bundesrepublik Deutschland ist bei-
spielsweise ein Referendum möglich,
aber nur bei Entscheidungen, die das Je-
weilige Bundesland betreffen.
Die repräsentative Demokratie wird
auch als indirekte Demokratie be-
zeichnet.
(Beispiel: Bundesrepublik Deutschland
'talien, Osterreich, Frankreich)
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