Volltext: Fürst und Volk

"Grundbegriffe der -Staatskunde  Staats-und-Redierungstdrmen 
In grösseren Staatsgebilden Ist ver- 
ständlicherweise die Durchführung einer 
Versammlung aller Stimmbürger aus 
organisatorischen Gründen nicht mehr 
möglich. 
Deshalb tritt das Volk in diesem Falle 
das Recht zur Gesetzgebung an von Ihm 
gewählte Vertreter ab. 
Statt «Vertreter» sagt man auch «Reprä- 
sentanten». Eine Vertreter- Demokratie 
bezeichnet man somit auch als 
repräsentative Demokratie. 
In einer repräsentativen Demokratie 
wählt das Volk seine Vertreter; diese ent- 
scheiden dann im Auftrag des Volkes. 
Je nach Verfassung ist das Volk aber 
auch direkt an der Gesetzgebung betei 
ligt (z.B. durch Initiative und Referen- 
dum). Diese Rechte sind aber von Staat 
zu Staat verschieden. In einigen Ländern 
der Bundesrepublik Deutschland ist bei- 
spielsweise ein Referendum möglich, 
aber nur bei Entscheidungen, die das Je- 
weilige Bundesland betreffen. 
Die repräsentative Demokratie wird 
auch als indirekte Demokratie be- 
zeichnet. 
(Beispiel: Bundesrepublik Deutschland 
'talien, Osterreich, Frankreich) 
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