Grundbegriffe der Staatskunde Staats- und Regierungsformen
Nationalstaat und Nationalitätenstaat
Nationalstaat
In der Neuzeit versteht man unter einem
Nationalstaat eine Art Schicksalsge-
meinschaft von Menschen, die aufgrund
gemeinsamer Wertvorstellungen
(Geschichte, Kultur, Sprache) auch poli-
tisch zusammengefunden haben.
Minderheiten, d.h. Gruppierungen, die
nicht zur genannten «Schicksalsgemein-
schaft» gehören, kennt man kaum oder
werden zu einer «quantite negligeable»
(= eine wegen ihrer Kleinheit ausser
acht zu lassende Grösse).
Was diese Menschen besonders
verbindet, ist der Gedanke, ein Volk in
einem Staat zu sein.
Ein Nationalstaat entspricht dem heuti-
gen Integrationsdenken nicht mehr. Kein
Staat kann daher seine Existenzberech-
tigung allein von seiner Geschichte oder
seiner nationalen Einheit ableiten.
Politik ist international geworden: Wirt-
schaftliche, soziale, technische und
militárische Probleme kann ein einzelner
Staat nicht mehr allein lósen; es braucht
die Öffnung nach aussen. Schritte in
dieser Richtung sind z. T. gemacht,
andere werden folgen. Der nationalstaat-
liche Gedanke dürfte — wenigstens in
Westeuropa — bald der Vergangenheit
angehóren; darauf deuten zumindest die
verschiedenen Versuche in jüngster Zeit
hin, wichtige Aufgaben immer mehr an
überstaatliche Organisationen abzu-
treten.
(Beispiel: Portugal)
NATIONALSTAAT
PIE
GLEICHE
SPRACHE:
HoPP