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Bundesstaat oder
föderalistischer Staat
in den Bundesstaaten oder föderali-
stischen Staaten ist die Staatsgewalt
zwischen Gesamtstaat und Teilstaaten
ie nach Aufgaben geteilt.
während der Gesamtstaat die Aufgaben
der Aussenpolitik, der Verteidigung und
der Währungspolitik wahrnimmt.
In jedem Fall liegt die oberste Staatsge-
walt beim Gesamtstaat, d.h. die Teil-
staaten kennen eine beschränkte Auto
nomie Innerhalb des Gesamtstaates.
Die Teilstaaten besitzen eigene Volks-
vertretungen, Regierungen und Gerichte, (Beispiel: die Schweiz)
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